WettannahmenGenehmigt vom Bauamt - greift das Ordnungsamt bald durch?

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Annahmestelle City B: Deutlich sind Sitzgelegenheiten zu erkennen, die auf Monitore ausgerichtet sind.

  • Die neuen Wettgeschäfte in Leverkusen durften nur unter bestimmten Voraussetzungen genehmigt werden.
  • Gegen diese Vorschriften gibt es Verstöße.
  • Politik ist einig: Wettbüros sollen weg.

Leverkusen – Die Betreiber der neuartigen Wettannahmestellen (wir berichteten) müssen sich laut Stadtverwaltung auf Besuche vom Ordnungsamt einstellen. Und es könnte Gründe zur Beanstandung geben. Das gültige Gesetz zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages (AG GlüStV NRW) besagt zum Thema Annahmestellen:

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Bildschirme, die in der Annahmestelle City B hängen. Links: Livewetten, so genannte Restzeitwetten auf z.B. vietnamesische Fußballspiele.

„Insbesondere dürfen keine Monitore angebracht werden, mit deren Hilfe Wettveranstaltungen verfolgt werden können oder Sitz- oder Stehgelegenheiten geschaffen werden, die zum längeren Verweilen in der Annahmestelle einladen.“Das genau aber ist in Wiesdorf der Fall: In der kürzlich eröffneten Annahmestelle in der City B stehen Tischchen und Sitzgelegenheiten mit Rückenlehne. Diese sind so ausgerichtet, dass Kunden mehrere Monitore an der Wand im Blick haben. Ein grün hinterlegter Monitor zeigt live laufende Fußballspielstände und Wettquoten an. 

Tasmanische Liga

Am Samstag waren das die Zwischenstände aus Spielen tasmanischer-, vietnamesischer-, koreanischer- und japanischer Ligen, auf deren Verlauf man wetten kann. Am Samstag waren keine Kunden in der Annahmestelle, am Sonntagnachmittag verweilten auf den Stühlen mehrere Leute, dazu stehen die Stühle ja auch da.

Was hat Verweilcharakter?

Der Betreiber bekam die Genehmigung laut Verwaltung aber ausdrücklich nur deshalb erteilt, weil er den Verweilcharakter ausgeschlossen hatte. Zu diesem Widerspruch befragt, antwortet die Stadtverwaltung: „Der Verweilcharakter braucht mehr als einen Indikator, d.h. isoliert betrachtet reicht allein das Aufstellen dieser Art von Tisch und Stühlen nicht für eine Einstufung als Wettbüro aus. Daher führt der Fachbereich Recht und Ordnung derzeit regelmäßig weitere Kontrollen durch, um potenzielle Anordnungen rechtssicher begründen zu können.“

Politischer Konsens

Dass die Stadt möglichst wenige Geschäfte aus der Spielhallen- und Wettbranche haben sollte, ist politischer Konsens der meisten im Stadtrat vertretenen Parteien. Es gibt ein Vergnügungsstättenkonzept, mit dem derartige Problem-Geschäfte für die Innenstadtlagen verhindert werden sollte. Dennoch hat die Wett-Branche eine Möglichkeit gefunden, beim Bauamt mehrere neue so genannte Annahmestellen genehmigt zu bekommen.

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Wettbüros breiten sich aus, hier in Küppersteg.

Der juristische Trick dabei: Ein Geschäft ohne Aufenthaltsqualität, in dem Sportwetten vermittelt werden, sei einer Lotto-Annahmestelle gleichzusetzen und eben kein Wettbüro. Wie der „Leverkusener Anzeiger“ berichtete, wurden drei solcher neuartiger Wett-Geschäfte genehmigt. Neben dem in der City B noch je eins in Küppersteg und an der Alkenrather Straße.

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Der Wille, das künftig anders zu machen, scheint groß zu sein: Der Oberbürgermeister soll beim Baudezernat angeordnet haben, dass ihm alle entsprechenden Anträge ab sofort vorgelegt werden sollen. Die CDU will versuchen, über ihre Kontakte in die Landesregierung, dass das Gesetze angepasst und die neue Lücke geschlossen wird. Geradezu empört über die Neueröffnung ist der Landtagsabgeordnete Rüdiger Scholz, der zum Thema schon einige politische Anträge, zuletzt an die Bezirksvertretung I, abgesetzt hat. Die Forderung: Das Ende der Genehmigungspraxis, Wett-Geschäfte schadeten der Stadt.

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