Der Mann – ein Welpenhändler aus Dorsten – hatte Martin Rütter und seine Familie bedroht. Jetzt bittet Rütter seine Fans um ihre Meinung.
„War das richtig?“Martin Rütter spricht sich für milde Strafe für einen Welpenhändler aus

Martin Rütter hat einen neuen Verein mit Sitz in Hürth gegründet: Adoptieren statt Produzieren e.V.
Copyright: Adoptieren statt Produzieren
„Leute, ich habe mal eine Frage an euch: Ich habe etwas getan, wo ich mir nicht mehr sicher bin, ob das richtig war, und wüsste gerne mal, wie ihr reagiert hättet“. So beginnt ein Video von Martin Rütter auf Instagram vom 27. Oktober 2025.
Der TV-Moderator, Autor und Hundeexperte aus dem Rhein-Erft-Kreis, bittet seine Fans um ihre Meinung. Bei der Berufungsverhandlung gegen den Welpenhändler, der seine Familie bedroht haben soll, hat sich Rütter für eine milde Strafe ausgesprochen. Doch jetzt sei er sich unsicher, ob er angesichts des langen Vorstrafenregisters des Angeklagten richtig gehandelt habe.
Martin Rütter veröffentlichte 2023 mit RTL eine Dokumentation mit dem Namen „Das gnadenlose Geschäft mit den Welpen“, in der der Mann mit seinem Welpenhandel vorkommt. Auch auf seinen Auftritten sprach Rütter über seine Meinung zur Tierhaltung in dem Etablissement in Dorsten.
Prozess: Mann bedroht Martin Rütter und seine Familie
Daraufhin sei er gegen Rütter vor Gericht gezogen – wegen geschäftsschädigender Aussagen. Das Gericht habe den Antrag Ende Mai 2023 auf eine einstweilige Verfügung abgelehnt, mit der Begründung, die Äußerungen Rütters unterlägen dem Recht der freien Meinungsäußerung.
Im Anschluss habe er nicht nur den Hundeexperten, sondern auch seine Kinder bedroht. Rütter stellte Strafanzeige bei der Polizei. „Das geht natürlich überhaupt nicht, dass meine Kinder bedroht werden!“, erklärt er in dem Video. In einer Gerichtsverhandlung sei der Welpenhändler dann zu „fünf Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung“ verurteilt worden.
Daraufhin sei der Händler in Berufung gegangen, „mit der Begründung, die Strafe sei viel zu hoch. Die Staatsanwaltschaft hat dann gesagt, ey, die Strafe ist viel zu niedrig! Wir möchten gerne, dass der einsitzt.“
Martin Rütter erläutert in seinem Video, dass der Angeklagte ein langes Vorstrafenregister habe, unter anderem wegen „Hehlerei, Diebstahl, Steuerhinterziehung, erpresserischer Menschenraub – einmal kurz, der Mann, der meine Familie bedroht: erpresserischer Menschenraub“ und die besagte Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz.
Ist das für die Kinder gut, wenn der Papa ins Gefängnis geht?
Bei der Berufungsverhandlung sei der Hundeexperte dann von der Richterin gefragt worden, was er denn erwarte, was sein Wunsch sei. Dann sei ihm der Gedanke gekommen, dass er Kinder habe. Einerseits sehe er, welche Straftaten der Mann schon begangen habe – vor allem auch gegen seine eigene Familie. „Aber dann hab ich auch gedacht: Hey, der ist aber auch Vater. Ist das für die Kinder gut, wenn der Papa ins Gefängnis geht?“ Diesen Gedanken habe er der Richterin gegenüber geäußert.
Die Richterin verurteilte ihn aufgrund von Rütters Aussage dann nur zu einer Geldstrafe für den Tierschutz anstelle einer Freiheitsstrafe. „Es sind lächerliche 3600 Euro – das ist natürlich ein Witz für jemanden, der so wohlhabend ist und so erfolgreich ist,“ erklärt Rütter in seinem Video.
„Trotzdem bin ich mit dem Gefühl rausgegangen, das Richtige getan zu haben.“ Im Interesse der Kinder, so Rütter, glaube er, richtig gehandelt zu haben. Der Mann habe dann im Gerichtssaal wieder „eine große Klappe gehabt“ und sei „leicht überdreht“ hinausgegangen. Letztendlich richtet sich Martin Rütter direkt an seine Fans: „Dann denke ich: Ob’s wirklich richtig war? Ich weiß es einfach nicht ... Wie hättet ihr denn reagiert?“

