Neukunden: Antrag von Verbraucherzentrale zurückgewiesen

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Düsseldorf – Im Streit um höhere Grundversorgungstarife für Strom- und Gas-Neukunden hat die Verbraucherzentrale NRW einen juristischen Dämpfer hinnehmen müssen. Das Landgericht Köln wies einen Antrag der Verbraucherschützer auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen den Kölner Versorger Rheinenergie als unbegründet zurück, wie das Unternehmen am Donnerstag mitteilte.

Das Gericht habe ausgeführt, dass die vorgenommene Preisspreizung rechtlich nicht zu beanstanden sei. „Wir begrüßen es, dass das Gericht diese Entscheidung getroffen hat und unser Handeln als korrekt und rechtskonform bestätigt”, sagte Vertriebsvorstand Achim Südmeier laut der Mitteilung.

Die Verbraucherzentrale NRW kündigte an, Beschwerde zum Oberlandesgericht einlegen zu wollen. Denn man halte es weiter für unzulässig, von Strom- und Gaskunden, die in die Ersatz- oder Grundversorgung zurückfallen, höhere Preise als von den Bestandskunden zu verlangen, twitterte Energierechtsexperte Holger Schneidewindt von der Verbraucherzentrale NRW.

© dpa-infocom, dpa:220210-99-67302/2 (dpa)

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