14 Monate HaftAngeklagter mit 28 Delikten vor Waldbröler Amtsgericht

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Nach dem Urteil kam der Angeklagte zurück ins Gefängnis.

Nach dem Urteil kam der Angeklagte zurück ins Gefängnis.

Waldbröl – Für nicht weniger als 28 Straftaten musste sich jetzt ein heute 33-Jähriger vor dem Amtsgericht in Waldbröl verantworten. Bei der Mehrzahl der Fälle ging es etwa um obszöne Beleidigungen, zusammen mit Verstößen gegen das Waffenschutzgesetz und Gewaltschutzgesetz, Sachbeschädigung, Bedrohungen und schließlich Widerstand gegen Polizeibeamte. Jetzt muss er für ein Jahr und zwei Monaten ins Gefängnis. Bewährung bekam der Mann nicht: Er sitzt bereits hinter Gittern, weil er gegen die Bewährungsauflagen vorangegangener Gerichtsurteile verstoßen hatte.

Nun wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, zwischen Mai bis September 2020 drei Männer, denen Geschäfte in Waldbröl gehören, sowie eine Angestellte mehrmals beleidigt zu haben. Zudem soll er den Hitler-Gruß gezeigt, die Männer mit einer Waffe bedroht und, obwohl diese ihm Hausverbot erteilt hatten, sich mehrfach ihrem Wohnhaus genähert haben. In einem Fall soll er dabei eine Sicherheitskamera gestohlen haben. Auch eine einstweilige Verfügung des Gerichts, sich nicht mehr als 20 Meter zu nähern, soll der Angeklagte missachtet haben.

Waldbröler Amtsgericht: Schirm als Waffe

Die Situation eskalierte in einer Schlägerei am 11. August: Die Angestellte berichtete, der Angeklagte habe sie wüst beschimpft und beleidigt. „Ich kannte ihn nicht mal. Von einem auf den anderen Tag fing er damit an. Ich weiß nicht warum.“ Danach wollte ihr Ex-Mann ihn zur Rede stellen. „Und plötzlich schlugen sie aufeinander ein.“

Nachdem sich ein dritter Mann eingemischt habe, sei der 33-Jährige mit einem Schirm aus dem benachbarten Drogeriemarkt zurückgekehrt. „Ich wollte mich nur verteidigen“, rechtfertigte er sich und gab an, man habe auf ihn eingedroschen. Als die Polizei kam, leistete der nun Angeklagte erbitterten Widerstand. Zudem soll er die Beamten bespuckt haben.

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Vervollständigt wurde die Anklageschrift durch den Vorwurf der Körperverletzung – einem Mann soll er auf den Hinterkopf geschlagen und ihn eine Treppe hinuntergeschupst, einen anderen getreten haben – sowie durch Fahren ohne Führerschein. Wegen dieser Fülle an Delikten entschied das Gericht unter Vorsitz von Richter René Dabers in acht Fällen (Beleidigung) das Verfahren einzustellen. Für die übrigen 22 Taten verurteilte das Gericht den 33-Jährigen. „Sie beleidigen und verletzen, auch körperlich, wahllos fremde Menschen“, sagte Richter Dabers in der Begründung seines Urteils. Das könne der Angeklagte nicht allein den Drogen zuschreiben. Er habe ein Problem mit Aggressionen, das dringend gelöst werden müsse.

Der Angeklagte wechselte im Gerichtssaal noch ein paar Worte mit seiner Frau, bevor er in Handschellen von den Beamten abgeführt wurde.

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