Behinderung nachweisenVdK Oberberg möchte Ausweis für Corona-Langzeitfolgen

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Wer unter Folgen einer Corona-Infektion leidet, soll einen Schwerbehindertenausweis bekommen könne, fordert der VdK.

Wer unter Folgen einer Corona-Infektion leidet, soll einen Schwerbehindertenausweis bekommen könne, fordert der VdK.

Oberberg – „Gesundheitliche Langzeitfolgen nach einer Infektion mit dem Coronavirus können das Leben nachhaltig beeinträchtigen“, sagt Andreas Noll, Vorsitzender des VdK-Kreisverbands Oberberg. Spätfolgen seien etwa Atemnot, Müdigkeit oder Schmerzen. Dann könne die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises durchaus sinnvoll sein, der abhängig vom Grad der Behinderung mit teilweise erheblichen finanziellen Vorteilen verbunden sei.

Nach Angaben des VdK leben in Deutschland rund zehn Millionen Menschen mit einer Behinderung, mehr als 7,6 Millionen seien schwerbehindert. Wie schwer eine Behinderung wiege, sei im Sozialgesetzbuch IX und in der Versorgungsmedizin-Verordnung geregelt. Eine Einstufung mit einem Wert über 50 gilt als Schwerbehinderung. Nach einem Antrag beim Kreis wird der Behinderungsgrad durch einen ärztlichen Gutachter festgestellt. Die örtlichen Bürgerbüros der Kommunen unterstützen hierbei beratend.

Mindestens sechs Monate gesundheitliches Leiden

Nach Angaben des Oberbergischen Kreises ist die Voraussetzung zur Feststellung eines Grades der Behinderung ein gesundheitliches Leiden, das in der Regel für mindestens sechs Monate vorliegt. Als Unterlagen genügen im Regelfall aktuelle Befunde von etwa behandelnden Ärzten, Krankenhäusern, Kuranstalten oder Rententrägern. Ein unabhängiger Arzt fertige dann auf Grundlage der Versorgungsmedizin-Verordnung eine Stellungnahme, mit der eine Entscheidung getroffen und ein Bescheid erlassen wird.

Auf Anfrage teilte der Kreis mit, dass es bislang keine Anträge wegen Corona-Langzeitfolgen gebe. Allerdings sei Covid-19 als neue Krankheit in den Richtlinien noch nicht aufgeführt und nach einer Erkrankung könnten erhebliche Einschränkungen der Lungenfunktion nachgewiesen werden, schildert Noll.

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Daher helfe der Sozialverband seinen Mitgliedern bei der Antragsstellung ebenso wie bei einem Widerspruch oder einer Klage vor dem Sozialgericht, etwa, wenn der von der Behörde veranschlagte Grad der Behinderung vermutlich zu niedrig eingestuft sei. Der VdK Oberberg ist derzeit nur telefonisch unter (0 22 61) 2 60 64 erreichbar. Beratungen und Anträge werden dann zu einem vereinbarten Termin telefonisch besprochen.

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