Landtagswahl 2022So hat Gummersbach gewählt

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Wählerin bei der Stimmabgabe in einem Wahllokal.

Gummersbach – Gummersbach liegt bei der NRW-Landtagswahl am 15. Mai 2022 im Wahlkreis 23 – Oberbergischer Kreis I.

Ergebnisse Gummersbach

Hier finden Sie über den gesamten Wahlabend und danach die Wahlergebnisse aus Gummersbach.

Ergebnis Erststimmen

Hier finden Sie die Wahlergebnisse der Erststimmen aus den Stimmbezirken von Gummersbach.

Ergebnis Zweitstimmen

Hier finden Sie die Wahlergebnisse der Zweitstimmen aus den Stimmbezirken von Gummersbach.

Wie kann ich in Gummersbach wählen?

Sie dürfen wählen, wenn Sie am Wahltag 18 Jahre alt sind, Deutsche oder Deutscher sind und mindestens seit dem 29. April in Nordrhein-Westfalen wohnen oder sich sonst gewöhnlich im Wahlgebiet aufhalten.

Per Post erhalten Sie eine Wahlbenachrichtigung und Briefwahlunterlagen, um an der Wahl teilnehmen zu können. Sie können per Briefwahl zuhause, Briefwahl im Briefwahllokal oder am Wahltag in ihrem Wahllokal abstimmen. Briefwahl können Sie bis zum Freitag, 13. Mai 2022, um 18 Uhr beantragen.

Was tue ich, wenn ich keine Wahlbenachrichtigung erhalten habe?

Auch wenn Sie keine Unterlagen erhalten sollten, können Sie in jedem Fall an der Wahl teilnehmen, wenn sie die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen.

Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten, aber eine erwartet haben, wenden Sie sich an das Wahlbüro unter 02261/87-0.

Auch ohne Wahlbenachrichtigung können Sie aber wählen – per Vorlage des Ausweises in Ihrem Wahlbüro, sofern Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Sollten Sie sich unsicher sein, ob Sie dort eingetragen sind, können Sie sich ebenfalls an das Wahlbüro unter 02261/87-0 wenden.

Beachten Sie bitte, dass Sie mit oder ohne Wahlbenachrichtigung nur in dem Wahlraum Ihres Wohnortes abstimmen können. Mit Briefwahlunterlagen können Sie stattdessen im ganzen Wahlkreis (für Gummersbach Wahlkreis 23/OBK I) in jedem beliebigen Wahlraum wählen, wenn Sie die Unterlagen nicht wieder an das Rathaus gesandt haben.

Detaillierte Informationen zu Wahlen veröffentlicht der Oberbergische Kreis hier.

Briefwahl in Gummersbach – Wie wähle ich per Post?

Ab sofort können Briefwahlunterlagen im BürgerService im Rathaus Gummersbach persönlich abgeholt werden (Öffnungszeiten siehe unten) oder beim Wahlamt schriftlich beantragt werden. Hier zählen z.B. Briefe, E-Mails und Telefaxe, nur das Telefon ist gesetzlich ausgeschlossen. Senden Sie Ihren schriftlichen Antrag z.B. auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte an:

Stadt Gummersbach, Wahlamt, Rathausplatz 1, 51643 Gummersbach – Umschlag und Briefmarke bitte nicht vergessen.

Einfacher geht es online: Hier finden Sie auf der Homepage der Stadt Gummersbach den digitalen Antrag. Mit Smartphone und Wahlbenachrichtigung sparen Sie sich in vielen Kommunen sogar die Eingabe Ihrer Adresse, lediglich den QR-Code scannen, das Geburtsdatum eingeben, abschicken und die Unterlagen kommen ein paar Tage später per Post.

Für die Briefwahl ist keine Begründung nötig, weshalb Sie per Brief wählen möchten. Sie erhalten die Briefwahlunterlagen in jedem Fall ausgehändigt oder kurzfristig zugeschickt. Die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen, endet am 13. Mai 2022 um 18 Uhr. Lediglich wenn Sie kurzfristig krank werden, können Sie noch bis zum 15. Mai 2022, 15 Uhr, Briefwahlunterlagen bei der Stadt Gummersbach abholen lassen.

Immer gilt: Am 15.05.2022 muss Ihre Briefwahlstimme im Rathaus eingegangen sein!

Direkte Briefwahl in Gummersbach – Wie wähle ich vorab?

Die Briefwahl direkt im Wahlbüro ist eine Sonderform der Briefwahl. Im BürgerService kann in den Wochen vor der Wahl die Beantragung der Briefwahl und die Abgabe der Briefwahlstimme in Person erfolgen. In Gummersbach geht das hier: BürgerService der Stadt Gummersbach, Rathausplatz 1, 51643 Gummersbach.

Wann ist das Wahlbüro in Gummersbach geöffnet?

Öffnungszeiten:

Mo: 08 - 16 Uhr Di, Mi, Fr: 08 - 12:30 Uhr Do: 08 - 18 Uhr am 07. Mai: 09 - 13 Uhr am 13. Mai: zusätzlich 12:30 – 18 Uhr – bitte an der Information melden.

Darf ich Briefwahlunterlagen für Dritte mitnehmen?

Ja, wenn Sie eine Vollmacht von der Person haben. Ein Vordruck befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. 

Welche Stimmen habe ich und wie zählen sie?

Sie haben zwei Stimmen für die Landtagswahl, die Erststimme und die Zweitstimme.

Mit der Erststimme wählen sie eine Direktkandidatin oder einen Direktkandidaten. Wer die meisten Erststimmen erhält, wird den Wahlkreis im Landtag vertreten. Die Zweitstimme entscheidet, welche Kandidatinnen und Kandidaten von den Landeslisten der Parteien zusätzlich in den Landtag einziehen. Die Zahl der Abgeordneten, die über die Landesliste in den Landtag kommen, richtet sich nach den landesweit erhaltenen Zweitstimmen. Die Erststimmen entscheiden über 128 Landtagsmitglieder, die Zweitstimmen über mindestens 53 weitere. Durch sogenannte Überhang- und Ausgleichsmandate kann die Zahl der per Liste gewählten Abgeordneten auch höher ausfallen. Der 2017 gewählte Landtag hat 199 Mitglieder (18 Überhang- und Ausgleichsmandate). Der Landtag wählt dann den Ministerpräsidenten oder die Ministerpräsidentin.

Wen kann ich in Gummersbach direkt wählen?

Mit der Erststimme entscheiden Sie, wer den Wahlkreis im Landtag direkt vertreten soll. Die Liste der Kandidatinnen und Kandidaten finden Sie auf der Seite zu Ihrem Wahlkreis, Wahlkreis 23 – Oberbergischer Kreis I.

Welche Partei kann ich in Gummersbach wählen?

Mit der Zweistimme wählen sie eine Partei und bestimmen damit deren Bedeutung im Landtag. Die abschließende Liste der Parteien, die an der Landtagswahl teilnehmen dürfen, liegt seit März 2022 vor.

Wie hat Gummersbach bei der NRW-Landtagswahl 2022 gewählt?

Hier finden Sie am Wahlabend die Ergebnisse aus Gummersbach.

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