HaftstrafeGummersbacher ergaunert Geld mit Corona-Testzentrum

Lesezeit 2 Minuten
In einem Corona-Testzentrum wird eine Probe entnommen. Mit einem solchen Zentrum soll ein Mann aus Gummersbach Geld ergaunert haben. Jetzt wurde er verurteilt.

Mit einem Testzentrum soll ein inzwischen Verurteilter aus Gummersbach Geld ergaunert haben.

Zu 18 Monaten Gefängnis ist ein Gummersbacher verurteilt worden. Er war wegen Betrugs mithilfe von Coronatests schuldig gesprochen worden.

Ein 27-Jähriger aus Gummersbach musste sich wegen des Betruges und versuchten Betruges in sechs Fällen im Zeitraum Mai bis November 2021 vor dem Schöffengericht unter Vorsitz des Richters Ulrich Neef verantworten. Der Angeklagte hatte im April 2021 eine sogenannte Teststellennummer vom Gesundheitsamt erhalten, um ein Testzentrum zu eröffnen.

Mann aus Gummersbach kassierte 50.000 Euro für Testungen

Über ein Onlineportal war er angehalten, die Anzahl der Testungen an die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein zu übermitteln und die erforderlichen Nachweise bei sich zu dokumentieren. Für seine erste Abrechnung erhielt der Angeklagte von der KV knapp 50.000 Euro, weitere Zahlungen wurden aber wegen des Verdachts des Betruges ausgesetzt.

Zudem gab es Beschwerden, dass Zertifikate falsch ausgestellt wurden, Hygienemaßnahmen nicht eingehalten und teilweise keine Schutzkleidung von den Mitarbeitern getragen worden seien. Des Weiteren sei er der Dokumentationspflicht nicht nachgekommen – diese hätten unter anderem Rechnungen von Testkits und Daten der Testpersonen enthalten müssen.

Alles zum Thema Corona

Gummersbach lehnt Herausgabe eines Datenspeichers ab

Als der Angeklagte vor Gericht plötzlich angab, die Dokumente auf einem Stick abgespeichert zu haben, fragte Richter Neef, ob er diese zur Verfügung stellen würde. Dies lehnte der Angeklagte mit den Worten „Da sind auch private Dateien drauf“ ab. „Ich habe das Testzentrum nicht eröffnet, um Betrug zu begehen. Ich wollte bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie helfen und meinen Beitrag leisten“, versuchte der Angeklagte, das Ruder noch zu seinen Gunsten herum zu reißen.

Am Ende des Verfahrens beantragte der Staatsanwalt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung und die Einziehung von Wertersatz. Von der Höhe her folgte das Gericht dem Antrag, diese wurde aber nicht zur Bewährung ausgesetzt. „Während der Corona-Pandemie wurde es von Seiten der Politik ermöglicht, auch für Bürger ohne Kenntnisse im Gesundheitswesen, ein Testzentrum zu eröffnen. Menschen wie Sie und ich konnten ein Testzentrum betreiben und schnell und einfach mit der Kassenärztlichen Vereinigung abrechnen“, führte Richter Ulrich Neef aus.

„Das öffnete Betrügern Tür und Tor“, richtete der Vorsitzende Richter seine Worte dann an den Angeklagten. „Wenn etwas abgerechnet wird, das nicht belegt werden kann, erfüllt das den Tatbestand des Betruges. Sie haben das Testzentrum nicht mit dem Vorsatz eröffnet, eine Straftat zu begehen, doch als die erste Abrechnung bezahlt wurde, haben sie so weiter gemacht und angegeben, dass im Juni 5000 und im Juli 6000, insgesamt sogar 32.000 Testungen durchgeführt worden seien. Das ist nicht möglich, das wären rund 150 am Tag“, so der Richter. Da mische sich kriminelles Verhalten mit Ahnungslosigkeit.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

KStA abonnieren