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Gummersbacher Türsteher-SzeneVor Gericht stand einmal mehr die Frage nach der Glaubwürdigkeit

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Eine Ausgabe der Strafprozessordnung (StPO) liegt auf einem Aktenordner.

Eine Ausgabe der Strafprozessordnung (StPO) liegt auf einem Aktenordner.

Am Landgericht Köln ist der Strafprozess gegen acht mutmaßliche Mitglieder der Gummersbacher Türsteher-Szene fortgesetzt worden.

Am Freitag ist der Prozess gegen acht mutmaßliche Mitglieder der Gummersbacher Türsteher-Szene im Alter zwischen 23 und 40 Jahren unter anderem wegen Schutzgelderpressung und räuberischer Erpressung fortgesetzt worden.

Erneut beschäftigte sich das Gericht mit der Glaubwürdigkeit eines Nebenklägers, der laut Anklage angibt, im Frühsommer 2024 in Gummersbach von dem 36 Jahre alten Hauptangeklagten unter anderem vor einer Werkstatt mit einer Schusswaffe bedroht und zur Zahlung von Schutzgeld aufgefordert worden zu sein. An dieser Darstellung haben einige Verteidiger in dem Prozess so ihre Zweifel.

Schon im Dezember sagten zwei enge Bekannte des Nebenklägers aus

Schon im Dezember hatten zwei enge Bekannte des Nebenklägers vor Gericht ausgesagt und unter anderem der Behauptung des Nebenklägers, er habe noch nie mit Drogen gehandelt, widersprochen. Ins gleiche Horn stieß am Freitag nun ein 30-Jähriger. Der Mann gab an: „Ich hab’ das Material selbst gesehen: Der hatte Cannabis und Tabletten, ich vermute Ecstasy.“

Der Nebenkläger habe ihm klipp und klar erzählt, dass er mit Drogen handle, um schnell an Geld zu kommen. „Ich glaube aber nicht, dass der der große Dealer war“, so der Zeuge. Der Nebenkläger habe auch berichtet, dass es einige Leute in Gummersbach gebe, die Geld von ihm erpressten. Dass es in diesem Zusammenhang zur Bedrohung mit einer Schusswaffe gekommen sein soll, konnte der Zeuge nicht bestätigen.

Der Nebenkläger habe aber gesagt, er sei von den Leuten geschlagen worden. Per WhatsApp habe der Nebenkläger den Zeugen damals gefragt: „Kennst Du ein paar stabile Leute, die das für mich klären können?“ Letztendlich, so der Zeuge weiter, habe er aber nach einem langen Hin und Her den Eindruck gehabt, dass der Nebenkläger das Problem nicht gelöst haben wollte. Kurz darauf sei zwischen ihm und dem Nebenkläger auch der Kontakt abgebrochen, so der 30-Jährige.

Interessant war noch eine Einschätzung des Zeugen zur Persönlichkeit des Nebenklägers: „Der hat quasi ein Doppelleben geführt. Einerseits ein super Typ, mit dem man abhängen konnte. Andererseits wollte der unbedingt auf die schiefe Bahn. Der wollte schnell viel Geld machen auf der Straße.“ Welchen Reim sich das Gericht darauf macht, bleibt abzuwarten. Der Prozess wird fortgesetzt.