Mit dem Inkrafttreten der neuen Landesbauordnung gelten ab dem 1. September neue Regeln für das Bauen in Nordrhein-Westfalen.
Schluss mit Papier In Oberberg wird der digitale Bauantrag ab September zur Pflicht

Wer ab September in Oberberg bauen möchte, kann und muss sich das Papier fürs Amt sparen.
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Dicke Aktenordner wird man im Bauamt des Oberbergischen Kreises demnächst nur noch im Archiv finden. Kommende Woche Dienstag, 1. September, tritt die neue Landesbauordnung in Kraft und sie schreibt vor, dass Bauanträge in ganz Nordrhein-Westfalen nur noch digital eingereicht werden können. „Anträge in Papierform, die ab diesem Zeitpunkt beim Kreis eingehen, können nicht mehr bearbeitet werden“, stellte Kreisbaudezernent Felix Ammann in dieser Woche klar.
Zugang bereits für alle Genehmigungsverfahren möglich
Mit diesem Schritt beendet die Behörde ihre Digitalisierung, die die Verantwortlichen Ende 2022 erstmals der Kreispolitik vorgestellt hatten. Im Oktober 2024 wiederum schaltete die Verwaltung eine Online-Plattform frei, um Bauanträge digital zu empfangen – zunächst für Projekte aus dem sogenannten vereinfachten Genehmigungsverfahren, zum Beispiel Einfamilienhäuser. Inzwischen, das betont der Kreis, ist die digitale Antragstellung in sämtlichen Baugenehmigungsverfahren möglich – und ab September eben verpflichtend.
Anträge in Papierform, die ab diesem Zeitpunkt beim Kreis eingehen, können nicht mehr bearbeitet werden.
Aus Ammanns Sicht bietet das digitale Verfahren viele Vorteile, von der vereinfachten Kommunikation zwischen den am Vorhaben Beteiligten über den Wegfall umfangreicher Papierunterlagen und die Möglichkeit, Dokumente einfach nachzureichen, bis hin zur transparenten Erkennbarkeit des Bearbeitungsstandes. Wer häufig Anträge stellt, also etwa Architekten, dürfte bereits einen festen Zugang zur Online-Plattform haben, es gibt aber auch die Möglichkeit, einzelne Anträge ohne Registrierung zu stellen. Wegen technischer Umstellungen rund um den Stichtag können laut Kreis am 31. August und 1. September allerdings keine Anträge eingereicht werden.
Eine zweite Neuerung betrifft Vorhaben, die keiner Baugenehmigung bedürfen, bislang aber der zuständigen Kommune angezeigt wurden. Auch diese Anträge nimmt künftig der Kreis über sein Online-Portal entgegen und leitet sie an die zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung weiter.
Weitere Informationen zum künftigen Verfahren gibt es beim Kreis telefonisch unter (0 22 61) 88-6502, per E-Mail an gekos@obk.de und im Serviceportal der Kreisverwaltung. service.obk.de

