Opfer Schuhe geschenktGummersbacher vergewaltigt 15-Jährigen und bedroht ihn dabei mit Messer

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Gerichtsakten und Bücher zu Strafgesetzbuch und Strafprozessordnung liegen bzw. stehen liegen auf einem Tisch in einem Gericht.

Vor dem Kölner Landgericht musste sich ein 23-jähriger Gummersbacher verantworten.

Ein 23-jähriger Mann aus Gummersbach ist vor dem Landgericht Köln wegen besonders schwerer Vergewaltigung und Körperverletzung verurteilt worden.

Wegen besonders schwerer Vergewaltigung und Körperverletzung hat das Kölner Landgericht am Freitag einen 23 Jahre alten Mann aus Gummersbach zu drei Jahren Haft nach Jugendstrafrecht verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der gebürtige Afghane im August 2021 einen damals 15 Jahre alten Jungen vergewaltigt und dabei mit einem Messer bedroht hatte.

Die auf Sexualverbrechen gegen Kinder und Jugendliche spezialisierte 2. Große Strafkammer sprach dem Opfer, das in dem Prozess als Nebenkläger auftrat, zudem insgesamt 15.000 Euro Schmerzensgeld zu. Hiervon hatte der Angeklagte bereits während des Prozesses, als Zeichen der Anerkenntnis des Leids des Nebenklägers, 1500 Euro bezahlt.

Angeklagter lernte späteres Opfer Gummersbacher Drogenszene kennen

Laut den Feststellungen des Gerichts hatte der Angeklagte sein späteres Opfer am Steinmüllergelände im Gummersbacher Zentrum kurz vor der Tat in der örtlichen Drogenszene kennengelernt. Anschließend gingen die beiden Männer in Begleitung der Freundin des späteren Opfers sowie eines Bekannten des 23-Jährigen in die Dachgeschosswohnung des Beschuldigten. „Es wurde getanzt, getrunken und gelacht“, sagte der Vorsitzende Christoph Kaufmann.

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Dann sei es auch schon zu ersten sexuellen Annäherungen an die Freundin des Nebenklägers gekommen. Ob diese durch den Angeklagten erfolgten oder durch dessen Bekannten, habe nicht zweifelsfrei geklärt werden können. Nachdem die Freundin die Zusammenkunft jedenfalls verlassen habe, habe der Angeklagte den Nebenkläger unter Vorhalt eines „martialischen Messers mit zehn Zentimeter langer Klinge“ zum Sex aufgefordert.

Als der Nebenkläger sich geweigert habe, habe der Angeklagte gesagt: „Du musst!“ Über das, was dann folgte, sagte Kaufmann: „Wir haben in dieser Kammer ja ständig mit Sexualstraftaten zu tun. Aber eine anale Vergewaltigung mit Messer, das ist eine ganz dramatisch schwere Tat.“

Nach dem Tatgeschehen kam es dann zu einer weiteren ungewöhnlichen Begebenheit: „Sie schenken dem Geschädigten nach der Tat noch ein Paar Schuhe, und der nimmt die nicht ganz opferkonform auch noch an.“   Sowohl Opfer, als auch Täter bezeichnete Kaufmann als „vom Schicksal nicht gerade glücklich behandelte Männer“.

2001 wurde der Angeklagte in Afghanistan geboren. Fünf Jahre später flohen er, seine Geschwister und die Eltern vorm Krieg in den Iran. Dort habe der Angeklagte „schwerste Kinderarbeit“ auf dem Bau geleistet, sei bereits mit 13 Jahren von Heroin abhängig geworden und in der dortigen Drogenszene von Männern massiv sexuell missbraucht worden. Auch habe der streng religiöse Vater seinen Sohn schwer gezüchtigt.

Der von Narben übersäte Körper des Angeklagten erzähle da „buchstäblich eine Geschichte“, so Kaufmann. Nach Bekanntwerden seiner Heroinsucht habe die Familie den damals 14-Jährigen alleine auf „den Flüchtlingstreck Richtung Westen gesetzt“. Aus der Biografie des Angeklagten leitete das Gericht auch eine gesenkte Hemmschwelle für eine derart schwerwiegende Tat ab.

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