UrteilGeldstrafe nach Unfall in Marienheide-Kalsbach

Lesezeit 3 Minuten
Gummersbach
Steinmüllergelände
Amtsgericht

Das Gummersbacher Amtsgericht verhängte eine Geldstrafe gegen einen Angeklagten aus Wuppertal

Ein Unfall in Marienheide-Kalsbach im Frühjahr 2022 hatte jetzt ein Nachspiel vor Gericht. 

Das Amtsgericht Gummersbach hat einen 42 Jahre alten Wuppertaler wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 60 Euro verurteilt. Damit folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Verhandelt wurde ein Verkehrsunfall, der sich im Frühjahr 2022 in Marienheide-Kalsbach in Höhe der dortigen Tankstelle ereignete. Der Wuppertaler wollte mit seinem Ford Tourneo gegen 19.20 Uhr aus der Eickenstraße kommend die Kreuzung auf Höhe der Tankstelle überqueren, um auf die Wiesenstraße zu fahren. Dabei kam es zu einem Zusammenstoß mit einem 59-jährigen Marienheider, der mit seiner Frau auf einer Harley-Davidson aus Marienheide kommend in Richtung Gummersbach unterwegs war.

Kradfahrer und Sozia erlitten bei dem Unfall schwerste Verletzungen

Der Motorradfahrer und seine Sozia erlitten schwerste Verletzungen die Frau musste per Rettungshubschrauber in eine Spezialklinik geflogen werden, wo sie in ein künstliches Koma versetzt wurde. Nun musste sich der Fahrer des Fords vor dem Amtsgericht verantworten. Der Wuppertaler gab an, sich vor dem Überqueren der B 256 vergewissert zu haben, dass die Straße frei sei. Er habe zwei Autos passieren lassen und weil er dann sowohl von rechts als auch von links keine weiteren Verkehrsteilnehmer gesehen habe, sei er losgefahren. „Dann hat es plötzlich laut geknallt. Ich konnte mir das nicht erklären. Ich wollte dann helfen, konnte es aber nicht. Ich stand unter Schock und habe gezittert“, erzählte er.

Der 59-jährige Geschädigte sagte aus, dass die Kreuzung zunächst frei gewesen sei, er dann plötzlich einen grauen Blitz sah. Er habe geistesgegenwärtig eine Vollbremsung eingeleitet, konnte den Aufprall aber nicht mehr verhindern. Ab da setzte seine Erinnerung aus. In Folge des Unfalls musste ihm ein künstliches Schultergelenk eingesetzt werden. Seiner Arbeit kann er aber seit dem Unfall nicht mehr zu hundert Prozent nachgehen.

Sachverständiger sagt, dass der Unfall vermeidbar gewesen wäre

Seine Frau, die oft hinter ihm auf einem Motorrad saß, sagte aus, dass sie keine Erinnerungen an den Unfalltag habe. Sie habe physisch und psychisch unter den Folgen zu leiden. Ein Sachverständiger für Straßen- und Verkehrsunfälle erläuterte, dass der Motorradfahrer in angemessener Geschwindigkeit unterwegs gewesen sei zu dem Zeitpunkt galt auf der B 256 eine Höchstgeschwindigkeit von 70 Stundenkilometern. Zudem habe es keine bauliche Sichtbeeinträchtigung gegeben, auch wenn er nicht ausschließen könne, dass der Angeklagte aufgrund einer Hecke, eines anderen Fahrzeugs oder der A-Säule seines Fords die Straße nicht komplett habe einsehen konnte. Dennoch sei der Unfall für den Angeklagten vermeidbar gewesen. „Sie hätten sich mehr Zeit nehmen und ausreichend nach rechts schauen müssen“, so der Sachverständige.

Der Vorsitzende Richter Ulrich Neef sagte dem Autofahrer, dass es „tatsächlich sein könnte, dass Sie das Motorrad wegen der A-Säule Ihres Fahrzeugs nicht gesehen haben.“ Das sei aber eine Beeinträchtigung, die der Fahrer kennen müsse. Entsprechend hätte er vorsichtiger sein müssen. „Sie haben sich aber entscchieden trotzdem zu fahren“, schloss der Richter.

KStA abonnieren