Abo

L339Forderung nach rechtlichen Überprüfung in Nümbrecht

3 min
Das Foto zeigt den stationären Blitzer an der L339 in Nümbrecht-Niederbröl, Fahrtrichtung Bröl.

Blitzer auf der L339 in Nümbrechtr-Niederbröl, Fahrtrichtung Bröl.

Nümbrechter Anwalt fordert weiter eine rechtliche Überprüfung der Verkehrssituation.

Der in Nümbrecht-Niederbröl ansässige Anwalt Volker Steffen ist im Zusammenhang mit der Verkehrssituation auf der L339 zunehmend verärgert über die Reaktionen, die er auf seine Beschwerden etwa vom Landesbetrieb Straßen NRW und von der Bezirksregierung bekommt. „Diese Schlafmützigkeit – das geht so nicht“, schimpft er und vermutet, dass die Entscheidungen in den Behörden vom grünen Tisch aus gefällt werden statt vor Ort.

Nach wie vor ist der Jurist davon überzeugt, dass die jetzige Situation mit den sich immer wieder ändernden Tempobeschränkungen nicht nur unübersichtlich ist, sondern insbesondere rechtswidrig. Vor allem kritisiert er die Beschränkung auf 30 km/h in Nümbrecht-Niederbröl – kurz vor der stationären Blitze, die der Oberbergische Kreis dort betreibt. „Das ist und bleibt Abzocke“, echauffiert sich Steffen.

Die wollen mich ruhig stellen und hoffen, dass das Ganze im Sande verläuft.
Volker Steffen, Anwalt

„Ich habe das Gefühl, in den Behörden sitzen Leute, die einfach keine Lust haben, sich mit dem Thema mal wirklich auseinanderzusetzen. Die wollen mich ruhig stellen und hoffen, dass das Ganze im Sande verläuft“, so der Anwalt.

Verwundert zeigt sich Steffen zum Beispiel darüber, dass er seitens der zuständigen Abteilung für Straßenaufsicht bei der Bezirksregierung in Köln zunächst eine Antwort erhalten habe, aus der hervorgegangen sei, dass die aktuelle Situation rechtskonform wäre. Auf seine ausführliche Replik mit rechtlicher Stellungnahme   und Verweisen auf Rechtssprechung habe er nun lediglich die Antwort erhalten, sein neuerliches Schreiben werde nun dem Oberbergischen Kreis und dem Landesbetrieb Straßen NRW zur Stellungnahme weitergeleitet. Dazu Anwalt Steffen: „Es ist doch seltsam, dass der Sachbearbeiter sich nicht vorher mit den entsprechenden Behörden zwecks Stellungnahme in Verbindung gesetzt hat. Denen scheint alles zu lästig.“

Volker Steffen möchte vor allem drei Fragen beantwortet haben: Wann und wo wurde die aktuelle Beschilderung geprüft? Warum wird nicht einfach ein durchgehend gültiges Tempolimit auf 50 Stundenkilometer eingerichtet? Und warum gilt auf dem laut Steffen völlig intakten Straßenstück der L339 in Niederbröl Tempo 30? Weder die Bezirksregierung noch Straßen NRW haben aus Steffens Sicht stichhaltig begründet, wie „eine derart einschneidende Maßnahme“, wie er sagt, zu rechtfertigen sei. Er vermisst jeden Hinweis auf besondere Schutzbedürfnisse, atypische Gefahrenmomente oder Unfalllagen. Für ihn ist die Maßnahme „ein erheblicher, nicht gerechtfertigter Eingriff in den fließenden Verkehr“.

Gegenteilige Ansicht

Straßen NRW hatte ihm geschrieben, die zuständige Straßenbaubehörde dürfe   solche Verkehrsverbote und -beschränkungen anordnen, etwa zur Durchführung von Straßenbauarbeiten und zur Verhütung von außerordentlichen Schäden an der Straße. Alle Beteiligten, steht zudem in dem Schreiben, würden den Vorsatz einer unzulässigen Einnahmegenerierung zurückweisen.