30 Anzeigen in drei WochenBeschmierte Wahlplakate werden vom Staatsschutz bearbeitet

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Ein beschmiertes Wahlplakat ist Sachbeschädigung.

Oberberg – Das Gesicht des Stadtratskandidaten ist kaum mehr erkennbar: Mit orangener Sprühfarbe hat jemand ein X darüber gemalt. Darunter steht in der gleichen Farbe „Deusch wählen“ – Deutsch, ohne t. Bis vor einigen Tagen war das Wahlplakat des SPD-Ratskandidaten Sivanujan Sivapatham in Gummersbach-Niederseßmar auf der Höhe Friedrichsthal zu sehen. Mittlerweile wurde es ausgetauscht.

Auch an anderen Stellen im Oberbergischen finden sich beschmierte Wahlplakate. Ob und wie so etwas strafrechtlich verfolgt wird, hängt in erster Linie davon ab, ob die Partei als Eigentümer des Wahlplakates Anzeige erstattet. Bei der Polizei in Gummersbach sind in den vergangenen drei Wochen bereits 30 Anzeigen aufgegeben worden.

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Obwohl die Verunstaltung eines Wahlplakats als Sachbeschädigung gehandhabt wird, werden die Anzeigen direkt weitergegeben an den Staatsschutz in Köln. „Das fällt in den Bereich politisch motivierte Kriminalität“, berichtet Polizeisprecher Michael Tietze. Ob es für die Strafe einen Unterschied macht, ob ein Plakat beschmiert ist oder rassistische Äußerungen darauf stehen? Ein Sprecher der Kölner Polizei sagt: „Das muss im Einzelfall überprüft werden.“ Bei jedem Verfahren werde der Zusammenhang der Sachbeschädigung individuell untersucht. „Vorausgesetzt  man findet denjenigen.“

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Sivanujan Sivapatham selbst scheint wenig Hoffnung zu haben. Er ziehe eine Anzeige zwar in Erwägung. „Ich weiß aber auch, dass die Täter nicht mehr ermittelt werden können.“  (kmm/ebu)

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