Betreuerin vergewaltigt19-Jähriger aus Rösrath kommt für 90 Monate in Haft

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Tatort Rösrath: In diesem Wohnhaus wurde die Betreuerin schwer misshandelt.

Tatort Rösrath: In diesem Wohnhaus wurde die Betreuerin schwer misshandelt.

Köln/Rösrath – Er hatte eine Betreuerin brutal bewusstlos gewürgt und sie anschließend sexuell misshandelt. Am Donnerstag wurde der erst 19-jährige Angeklagte vom Kölner Landgericht wegen besonders schwerer sexueller Nötigung zu siebeneinhalb Jahren Haft nach Jugendrecht verurteilt. Ferner behielt sich das Gericht eine anschließende Sicherungsverwahrung für den mehrfach einschlägig vorbestraften Heranwachsenden vor. Das Gericht sprach der Geschädigten zudem 12.000 Euro Schmerzensgeld zu.

Der Angeklagte hatte in der Nacht auf den 7. Januar 2021 zunächst auf seinem Handy legale Pornos konsumiert, wie eine Auswertung seines Smartphones ergeben hatte. Von den Filmen erregt, fasste der Angeklagte den Gedanken, „in echt eine Frau nackt sehen“ zu wollen, wie die Vorsitzende Sibylle Grassmann in der Urteilsbegründung ausführte.

Angeklagter habe Tod der Betreuerin in Kauf genommen

Unter dem Vorwand, sich aus seinem Zimmer im Keller ausgesperrt zu haben, rief der Heranwachsende die damals 22-jährige Betreuerin an, die in jener Nacht Dienst hatte. Als sie vor dem Zimmer des Angeklagten ankam, packte der 19-Jährige die Frau von hinten mit einem Arm in den Würgegriff. Nach einem kurzen Kampf wurde die Frau bewusstlos.

Das Würgen, so Grassmann, sei von „hoher Dauer und Intensität“ gewesen, wobei der Angeklagte „auch den Tod der Geschädigten in Kauf genommen“ habe. Anschließend misshandelte der Täter die ohnmächtige Frau sexuell. Der Angeklagte, der bereits zwei Vergewaltigungen an einem Neunjährigen und einem 14-jährigen Mitbewohner in früheren Heimen begangen hatte, habe so herausfinden wollen, „ob er auf Männer oder Frauen steht“, sagte Grassmann.

Sicherheitsverwahrung nach verbüßter Haft möglich

Nach der Tat hatte der Angeklagte die schwer verletzte und immer noch bewusstlose Frau nach draußen geschleift, ihr wiederholt mit der Faust ins Gesicht geschlagen und dann den Rettungsdienst gerufen.

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Aufgrund von Kratzspuren an seinen Armen, die, wie sich herausstellte, von dem Kampf mit der Betreuerin stammten, wurde der 19-Jährige von der Kripo festgenommen. Der Angeklagte hatte in dem Prozess keine Angaben zum Tatablauf gemacht. Über seinen Verteidiger Christoph Klein räumte er den Vorfall aber ein.

Das Gericht ordnete die Unterbringung in einer sozialtherapeutischen Einrichtung an. Am Ende der siebeneinhalb Jahre muss eine andere Strafkammer dann darüber entscheiden, ob der Mann in Sicherungsverwahrung muss.

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