Zuvor hatte der Mann in einem Supermarkt Wein für 2,49 Euro eingesteckt. Das Gericht verurteilte ihn zu acht Monaten auf Bewährung.
BewährungsstrafeAngeklagter schlägt nach Diebstahl in Gladbach Ladendetektiv mit der Faust ins Gesicht

Weil er eine Weinflasche stahl, war der Ladendieb dem Mann auf den Fersen. (Symbolbild)
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Für den Angeklagten vor dem Bensberger Schöffengericht wurde es ernst: Ihm wurde vorgeworfen, einen schweren Raub begangen zu haben. § 250 des Strafgesetzbuches (StGB) sieht dafür eine Mindeststrafe von drei Jahren vor – eine Strafe, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Der Vorfall begann damit, dass der Angeklagte im City-REWE in Bergisch Gladbach eine Flasche Wein für 2,49 Euro in seine Tasche steckte und den Laden verließ, ohne den Wein zu bezahlen.
Er schlich sich durch den Hinterausgang, die Kapuze tief ins Gesicht gezogen, Ohrhörer in den Ohren. Doch plötzlich packte ihn der Ladendetektiv von hinten an der Schulter. Der Angeklagte drehte sich um, schlug dem Mann mit der Faust ins Gesicht und rannte davon.
Ich stand damals unter Drogen, lebte in einer persönlichen Krise. Hatte Panikattacken und eine durch Drogen bedingte Angststörung
Der Detektiv ließ sich jedoch nicht abschütteln, verfolgte ihn, holte ihn ein, warf ihn zu Boden und hielt ihn fest, bis die Polizei eintraf. Das Problem: Bei der Durchsuchung fand die Polizei ein Messer in der Hosentasche des Diebes. Laut Gesetz reicht das aus, um die Tat als schweren Raub zu werten: Wer eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt, begeht einen schweren Raub.
Der geschädigte Zeuge konnte nicht geladen werden und fehlte somit vor Gericht. Doch der Angeklagte, der bisher nicht einschlägig vorbestraft war, gestand die Tat wie geschildert. „Ich stand damals unter Drogen, lebte in einer persönlichen Krise. Hatte Panikattacken und eine durch Drogen bedingte Angststörung“, gab er zu. Die Flasche habe er gestohlen, um sich weiter zu berauschen. Als er dann beim Verlassen des REWE von hinten gepackt wurde, habe er reflexartig zugeschlagen. „Das tut mir heute leid, und ich hätte mich gerne beim Detektiv entschuldigt.“ Seine Worte zeugten von Reue und Einsicht.
Angeklagter beteuert „aus Reflex zugeschlagen“ zu haben
Der Vorsitzende Richter Ertan Güven fragte nach: „Wollten Sie Ihr Diebesgut verteidigen? “ Der Angeklagte verneinte. „Ich habe aus Reflex zugeschlagen. “ Er habe auch nichts vorher bemerkt. Kapuze, Ohrhörer und dann habe ihn jemand gepackt. Das wirkte glaubhaft.
Also eigentlich kein schwerer Raub. Der Richter gab einen rechtlichen Hinweis: Die Tat könne auch gemäß § 244 StGB als Diebstahl mit Waffen rechtlich gewürdigt werden. Das Strafmaß beginnt hier bei sechs Monaten. Dazu käme dann noch die Körperverletzung.
Das Gericht legte eine Strafe von acht Monaten auf Bewährung fest
Der Staatsanwalt folgte dem Hinweis des Gerichts. Schließlich setzte das Gericht eine Strafe von acht Monaten fest, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Richter Ertan Güven fasste zusammen: Der Angeklagte hat einen festen Wohnsitz, konnte einen Vertrag für einen Minijob vorlegen, war nicht einschlägig vorbestraft und wird von der Caritas betreut. Die Prognose scheint gut zu sein, dass sich ein solcher Vorfall nicht wiederholt. Er hat nun drei Jahre Zeit, sich zu bewähren.
