Einen Einbruch in Wiehl und einen versuchten Einbruch in Kürten gestand der Angeklagte vor Gericht. Nun muss er ins Gefängnis.
Keine BewährungBensberger Schöffengericht verurteilt Einbrecher zu eineinhalb Jahren Gefängnis

Über ein Fenster verschaffte sich der Angeklagte Zugang zum Haus. (Symbolbild)
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Vorher, mittendrin, nachher: Immer wieder musste der Vorsitzende Richter des Bensberger Schöffengerichts, Dr. Max Friedrich, die Sitzung kurz unterbrechen. Mit Staatsanwaltschaft und Verteidigerin suchte er nach allen Aliasnamen des Angeklagten. Der Mann ist algerischer Staatsbürger. In Bensberg ging es um einen Wohnungseinbruch in Wiehl und einen versuchten Einbruch in Kürten.
Ein Anruf beim Amtskollegen in Siegburg brachte immerhin Klarheit: Dort stand in Kürze ein weiterer Termin wegen ähnlicher Vorwürfe an. Der Angeklagte beteuerte indes immer wieder, er sei nur mit seinem eigentlichen Namen unterwegs und von dem zweiten Verfahren wisse er nichts. Vor der Urteilsverkündung stand immerhin fest: Zu den ermittelten Aliasnamen finden sich im Bundeszentralregister keine Einträge zu seiner Person. Unerlässlich war die Mühe dennoch, es ging um die Grundlage für eine Gesamtstrafe.
Gegenstände und Geld im Wert von 6000 Euro gestohlen
Zurück zum Anfang. Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, am 31. August 2024 mit einem Kumpel ein Haus in Wiehl heimgesucht zu haben. Der Kumpel wartete im Auto mit französischem Kennzeichen, motorbereit. Der Angeklagte schlug eine Fensterscheibe ein und durchwühlte die Zimmer. Seine Version: „Ich habe nur einige Schubladen und Schränke geöffnet.“ Das bestohlene Ehepaar widersprach: „Es war alles durchwühlt, aber immerhin nichts verschmutzt und zerstört.“ Gestohlen wurden Gegenstände und Geld, insgesamt gut 6000 Euro.
Die Taten gestand der Angeklagte so, wie sie die Staatsanwaltschaft verlesen hatte. In Kürten stoppte ihn ein aufmerksamer Nachbar, von Beruf Polizeibeamter, auf frischer Tat, der Einbruch blieb beim Versuch.
Geschädigte arbeitet Einbruch in Psychotherapie auf
Das Ehepaar schilderte eindrucksvoll, wie sich ihr Verhalten seitdem verändert hat. Die Frau sprach das Geschehen in der Psychotherapie an. Der Ehemann sagte wörtlich: „Das ist so, als wenn Sie im Dunkeln von hinten an den nackten Arsch gepackt werden.“ Beide berichteten, sie hätten nach einer polizeilichen Beratung die Sicherheitstechnik am Haus aufgerüstet. Sie gingen nun lieber zweimal durchs Haus, um zu prüfen, ob alles verschlossen ist. Stünden unbekannte Fahrzeuge in der Nähe, fahre man auch schon mal zurück, um zu sehen, ob noch alles stimmt.
Der Ablauf war unstrittig. Offen blieb die Frage: Wie hart bestrafen? Trotz Geständnis und Entschuldigung sah die Staatsanwaltschaft die Schadenshöhe und vor allem die Folgen für den Alltag der Geschädigten als strafverschärfend. Weil der Angeklagte bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten ist, blieb das Strafmaß dennoch im unteren Bereich: ein Jahr und sechs Monate ohne Bewährung und ein Werteeinzug von gut 6000 Euro.
Die Strafe wird nicht zur Bewährung ausgesetzt
Die Verteidigung forderte Bewährung: Knapp sechs Monate Untersuchungshaft, so ihr Argument, seien bereits ein erheblicher Teil der Strafe. Das Gericht schloss sich der Staatsanwaltschaft an. Die Strafe von einem Jahr und sechs Monaten wird nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Außerdem blieb es bei der Einziehung des Wertersatzes von 6000 Euro. „Eine Bewährung ist nicht angezeigt“, sagte Richter Friedrich. „Es gibt keine stabilisierenden Faktoren. Sie können kein Deutsch, haben keinen Job, haben in der U-Haft keinen Plan entwickelt, wie es weitergehen könnte. Ich empfehle Ihnen, innerhalb der Gefängnisstrafe Ihr Leben neu zu ordnen.“
