VerwaltungsvorlageKlare Absage für Tempolimit auf Gierather Straße in Bergisch Gladbach

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Anwohner sorgen sich um die Verkehrssicherheit und fordern ein Tempolimit

Anwohner sorgen sich um die Verkehrssicherheit und fordern ein Tempolimit.

Für die Bergisch Gladbacher Verwaltung gibt es nicht genügend Gründe, um auf der Gierather Straße ein Tempolimit einzuführen.

Die Anwohner werden bitter enttäuscht sein. Die Stadtverwaltung erteilt der Forderung nach Tempo 30 auf der Gierather Straße eine Absage. Demnach gebe es keine Gründe für eine Geschwindigkeitsreduzierung.

Grüne und SPD hatten sich mit ihrem Antrag auf Herabsenkung der Geschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h hinter die Anlieger gestellt. Der Bürgerverein Gierath/Schlodderdich hatte dies aus Sicherheitsgründen seit Jahren gefordert. Die schriftliche Absage kommt jetzt von der städtischen Abteilung Verkehrslenkung und steht auf der Tagesordnung des Ausschusses für Mobilität, der auf den 13. Februar verlegt worden ist.

Bürgerverein registriert immer mehr Lärm

Der Bürgerverein registrierte in den vergangenen Jahren immer mehr Verkehr und damit einher gehende Belastungen: Lärm, Luftverschmutzung und Gefahren, insbesondere für Schulkinder. Grüne und SPD stellten in ihrem Antrag fest, dass es sich bei der Gierather Straße um eine Wohnstraße handele, für die auf Kölner Gebiet bereits Tempo 30 gelte. Es sei sinnvoll, dass diese Regelung durchgängig gelte, um die Lärmbelastung auch für die Anwohner auf Bergisch Gladbacher Stadtgebiet zu reduzieren und um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

In puncto Sicherheit berufen sich Grüne und SPD auf Hinweise, die Teilnehmer bei einem Ortstermin im Rahmen des Fußgänger-Checks vorgebracht haben. Demnach birgt die Kreuzung Gierather Straße/Ferdinandstraße/ Dünnhofsweg ein Risiko für Kinder auf dem Schulweg zur GGS Gronau. Als Konsequenz regen die beiden Fraktionen an, dort einen Zebrastreifen zu errichten.

Von der Stadt gemessen Lärmwerte liegen unter den Grenzwerten

Beides kommt nicht in Betracht, so die Antwort der Stadtverwaltung. In Bezug auf die Geschwindigkeitsreduzierung werden vor allem rechtliche Gründe angeführt. Der betreffende Straßenabschnitt sei als Vorfahrtsstraße ausgewiesen, wo Tempo 30 nicht vorgesehen sei. Laut Verwaltung sei zudem zu beachten, dass durch Straßenverlauf und Parkflächenmarkierungen streckenweise sowieso nicht mit 50 Stundenkilometern gefahren werden könne.

Dies belege eine Geschwindigkeitsmessung zwischen den Hausnummern 64 und 196: Festgestellt worden sei eine durchschnittliche Geschwindigkeit von 36 km/h. Ein gesundheitsgefährdender Lärmpegel sei aus Sicht der Abteilung Verkehrslenkung zumindest „fraglich“. Messungen in 2023 hätten ergeben, dass die Lärmbelastung auf der Gierather Straße tagsüber zwischen 65 und unter 70 Dezibel sowie nachts zwischen 55 und unter 60 Dezibel liege – also knapp unter den Grenzwerten, die für Wohngebiete gelten. Diese liegen bei 70 Dezibel am Tag und 60 in der Nacht vor.

Die Kreispolizeibehörde würde zudem keine Defizite bei der Sicherheit sehen. Seit drei Jahren habe sich kein einziger Unfall mit Personenschaden ereignet. Die Anlage eines Zebrastreifens, um für mehr Sicherheit für Schulkinder zu sorgen, die aus der Ferdinandstraße kommend die Gierather Straße queren, sei kontraproduktiv.

Durch die kurvige Situation sei die Querungshilfe für Autofahrer erst zu spät zu erkennen. Zusätzlich versperre eine Hecke auf einem Privatgrundstück darauf die Sicht. Es sei zu befürchten, dass der Vorrang für Fußgänger nicht rechtzeitig erkannt werden könne.

Die Stadtverwaltung räumt aber ein: „Der Status quo in Bezug auf Querungshilfen für Fußgänger ist nicht zufriedenstellend.“ Im Rahmen des Fußgängerchecks werde nach anderen Möglichkeiten gesucht, um eine Verbesserung der Sicherheit zu erzielen, heißt es, ohne konkret zu werden.

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