Die Anklage lautete auf Auftragsmord aus Habgier - aber dann gab es eine Planänderung und einen Freispruch.
ProzessFreispruch im Fall eines abgesagten Auftragsmordes in Bergisch Gladbach

Vor dem Kölner Landgericht wurde der Fall eines Auftragsmordes aus Habgier verhandelt.
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Weil er eine Mieterin mit im Grundbuch eingetragenem lebenslangen, mietfreien Wohnrecht loswerden wollte, soll ein 73-Jähriger im Dezember 2018 jemanden gesucht haben, der die Frau tötet. Angeklagt war der Immobilienbesitzer seit Anfang September vor dem Kölner Landgericht wegen versuchten Auftragsmord aus Habgier, niedrigen Beweggründen und Heimtücke. Am Dienstag sprach die 5. Große Strafkammer den Mann von allen Vorwürfen frei. „Der Angeklagte war aus tatsächlichen Gründen freizusprechen. Er konnte der angeklagten Tat nicht überführt werden“, sagte der Vorsitzende Peter Koerfers bei der Urteilsbegründung.
In ihrer Anklage ging die Kölner Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Angeklagte am 4. Dezember 2018 einen anderen ehemaligen Mieter (25) des Mehrfamilienhauses in Bergisch Gladbach dazu bestimmt habe, einen Dritten zu finden, der bereit wäre, für 1000 Euro die Mieterin zu töten. Dabei habe der Angeklagte darauf gedrungen, dass die Tat Zwecks Alibis, während seines bevorstehenden Urlaubs ausgeführt werden solle.
Gespräch sollte heimlich aufgezeichnet werden
Der 25-Jährige sei aber nur zum Schein auf das Angebot eingegangen und habe die Mieterin über die Absichten des Angeklagten informiert. Gemeinsam hätten beide dem Angeklagten dann eine Falle stellen wollen. So sei geplant gewesen, dass der 25-Jährige ein weiteres Gespräch mit dem Angeklagten am 14. Dezember 2018 heimlich aufzeichnen sollte. Das tat der 25-Jährige auch, der in dem Prozess als Zeuge gehört worden war. Bei diesem Gespräch gab der 25-Jährige vor, er habe einen Täter gefunden, der aber 2000 Euro verlange und 200 Euro Anzahlung.
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Zunächst sei der Angeklagte auch darauf eingegangen. Habe sogar gemeint: „Kopfschuss wäre am besten“, sagte Koerfers. Und weiter: „In der Gesamtschau ist die Kammer davon überzeugt, dass der Angeklagte den Zeugen dazu bestimmen wollte, einen Auftragsmörder zu engagieren.“
Jedoch sei der Angeklagte am 15. Dezember, also einen Tag später, von seinem Ansinnen zurückgetreten, indem er den 25-Jährigen beauftragt habe, die Mieterin per Vertrag zu einem Wohnungstausch zu bewegen. Der Vertrag habe dem Gericht auch vorgelegen. „Nach Ansicht der Kammer ist der Angeklagte zurückgerudert. Es kam zu einer Planänderung“, sagte der Vorsitzende, was einem strafbefreienden Rücktritt gleichgekommen sei.