Ein zwölfjähriger Junge mit Typ-1-Diabetes musste einen Bus in Bergisch Gladbach verlassen, weil er trotz medizinischer Notwendigkeit ein Eis aß.
Fahrt mit UnterzuckerungJunge mit Typ-1-Diabetes darf nicht im Linienbus mitfahren

Essen und Trinken ist in Wupsi-Bussen verboten – außer im medizinischen Notfall. Eis ist immer verboten. (Symbolfoto)
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Für einen zwölfjährigen Jungen ist die Fahrt mit der Wupsi-Linie 227 am Busbahnhof Bergisch Gladbach abrupt geendet. Am Dienstag, 18. August, musste der Junge mit Typ-1-Diabetes den Bus gegen 14.11 Uhr verlassen. Nach Angaben seiner Mutter war er zu diesem Zeitpunkt unterzuckert und musste deshalb Kohlenhydrate zu sich nehmen. Daher habe er beim Einsteigen ein Eis dabei gehabt.
Das Verkehrsunternehmen Wupsi bestätigt den Vorfall grundsätzlich, bewertet das Verhalten der Fahrerin aber anders als die Familie. Laut Wupsi war für die Fahrerin zunächst nicht erkennbar, dass es sich um einen medizinischen Notfall handelte.
Mutter wies auf Insulinpumpe ihres Sohnes hin
Die Mutter sagte gegenüber dieser Zeitung, dass sie die Fahrerin auf die Unterzuckerung ihres Sohnes hingewiesen und ihr seine Insulinpumpe gezeigt habe. Trotzdem hätten beide den Bus kurz nach dem Einsteigen verlassen müssen. Nach Angaben der Mutter stand ihr Sohn zunächst hinter ihr, so dass die Fahrerin gar nicht habe sehen können, was er in der Hand hielt.
Normalerweise habe die Familie für solche Fälle unter anderem Riegel, Traubenzucker oder Apfelsaft dabei. Sie habe zwei Kinder mit Diabetes und sei auf Unterzuckerungen vorbereitet, so die Mutter. Die Familie sei jedoch gerade aus dem Urlaub zurückgekehrt, und sie habe die Tasche mit den sonst üblichen Sachen an diesem Tag nicht dabeigehabt. Deshalb habe ihr Sohn in diesem Moment das Eis gegessen.
Verkehrsunternehmens Wupsi beruft sich auf Hausrecht
Die Wupsi beruft sich in ihrer schriftlichen Stellungnahme an die Familie unter anderem auf das eigene Hausrecht und die Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW. Der Verzehr von Speiseeis im Bus ist danach grundsätzlich untersagt. Und das liegt nicht nur an Verschmutzungen, die ein Eis hinterlassen kann, wie die Wupsi ausführt: „Bei Bremsmanövern oder unerwarteten Fahrsituationen kann sich eine Person, die beide Hände zum Halten von Becher und Löffel benötigt, nicht festhalten.“ Für Kinder spiele dieses Risiko nach Einschätzung des Unternehmens eine besondere Rolle.
Die Wupsi betont zugleich, dass das Essverbot nicht ausnahmslos gilt. Nach Angaben des Unternehmens lassen sowohl das Hausrecht der Wupsi als auch die Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW medizinisch notwendige Ausnahmen ausdrücklich zu. Fahrgäste dürfen demnach Lebensmittel zu sich nehmen, wenn dies etwa zur Behandlung einer akuten Unterzuckerung erforderlich ist.
Andere Lebensmittel bei Unterzuckerung geeigneter als Eis
Die Wupsi hält dafür jedoch andere Lebensmittel für geeigneter als Speiseeis, unter anderem Traubenzucker, Gummibärchen sowie Schoko- oder Müsliriegel. Diese ließen sich nach Ansicht des Unternehmens schneller und sicherer essen und verursachten weniger Verschmutzungen. Die Mutter hält dem entgegen, dass ihr Sohn in dieser konkreten Situation keine dieser Alternativen zur Verfügung gehabt habe.
Das Unternehmen hat sich bei der Familie für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigt. Nach seiner Prüfung habe die Fahrerin im Grundsatz regelkonform gehandelt. Dennoch kündigte die Wupsi ein klärendes Gespräch mit der Fahrerin an. Außerdem will sie medizinische Notfälle und Ausnahmen vom Essverbot künftig in internen Schulungen behandeln.
