Erst zum Stadtfest, zum Kirschblütenfest oder zum Martinizauber – und dann noch schnell in die Geschäfte: An neun Sonntagen soll das 2027 in Bergisch Gladbach wieder möglich sein. Doch bevor der Stadtrat grünes Licht gab, ging es noch einmal um eine alte Streitfrage: Wie viel Sonntagsruhe muss sein – und wie viel Sonntagsöffnung braucht der Einzelhandel?
Verdi lehnt Sonntagsöffnungen grundsätzlich ab und sieht auch bei den für 2027 vorgesehenen Terminen rechtliche Probleme. Die Gewerkschaft kritisiert, dass wichtige Angaben zu Verkaufsflächen, Veranstaltungsflächen und erwarteten Besucherströmen fehlten oder widersprüchlich seien. Sie könne daher nicht davon ausgehen, dass die Öffnungen dem Ladenöffnungsgesetz entsprechen, und behält sich rechtliche Schritte vor.
Verkaufsoffene Sonntage im Kampf gegen den Onlinehandel
Das sorgte im Rat für Nachfragen. Es gehe schließlich nicht um einen normalen Arbeitssonntag, hielt Robert-Martin Kraus (CDU) entgegen, sondern um einen verkaufsoffenen Sonntag, „der einen Mehrwert schafft“ – für die Händler „im Kampf gegen den Onlinehandel“ und zur „Sicherung der Arbeitsplätze“. Man solle nicht versuchen, „noch mehr Verwaltungsaufwand und Bürokratie“ zu schaffen und die Hürden immer höher zu legen. Die Linke und Einzelratsmitglied Tomas M. Santillan stellten sich derweil ausdrücklich hinter die Kritik von Verdi.
Gleichzeitig kam die Frage auf, wie die Verwaltung die Verdi-Stellungnahme bewerte. Vergleichbare Regelungen seien bereits Gegenstand einer oberverwaltungsgerichtlichen Überprüfung gewesen, so Fachbereichsleiter Dirk Cürten. Man habe sich mit den Einwänden von Verdi und Kirchen erneut auseinandergesetzt, sehe aber aus rechtlicher Sicht „keine Veranlassung, jetzt irgendwas noch zu ändern“. Zwar könne man „nie ausschließen, dass es mal wieder Klagen gibt“, sehe dafür aber „wenig Aussicht auf Erfolg“.
Auch die Kirchen hatten Vorbehalte geäußert. Die evangelische Kirchengemeinde Stadtmitte bezeichnet ihre kritische Haltung als unverändert, akzeptiert aber den bestehenden Kompromiss, solange dieser nicht weiter aufgeweicht werde. Die katholische Kirche hält an ihren grundsätzlichen Bedenken gegen Sonntagsöffnungen fest und stellt die Frage, ob diese tatsächlich notwendig seien.
Rechtsgrundlage ist das Ladenöffnungsgesetz NRW. Entscheidend ist, dass nicht das Einkaufen selbst Anlass für den Sonntag ist. Die Öffnung muss mit einem örtlichen Fest, Markt oder einer Messe verbunden sein. Laut Verwaltung stehen deshalb die Veranstaltungen im Vordergrund, die Ladenöffnung sei lediglich eine flankierende Maßnahme. Der Handelsverband hatte die neun Termine gemeinsam mit den örtlichen Interessengemeinschaften beantragt. Geöffnet werden darf jeweils von 13 bis 18 Uhr. (wg)
Die Termine 2027
Stadtmitte: 18. April, Mobilitätsmesse; 12. September, Stadt- und Kulturfest; 7. November, Martinsmarkt; 12. Dezember, Weihnachtsmarkt samt „Loss mer singe“.
Bensberg: 25. April, Schlossstadtfest; 10. Oktober, Herbstfest; 14. November, Martinizauber.
Refrath: 23.5., Kirschblütenfest.
Schildgen: 4. Juli, Dorf- und Schützenfest.

