BergheimPläne für Kiesgrube am Wiebachhof erregen Unmut

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Straße zum Wiebachhof in Bergheim

In unmittelbarer Nähe zum Wiebachhof soll eine Kiesgrube erschlossen werden. Dagegen regt sich erneuter Protest.

Der Aher Ortsbürgermeister setzt sich vehement für die Ablehnung des Vorbescheids zur Kiesgrube am Wiebachhof ein.

Seit fast drei Jahren regt sich Unmut über weitere geplante Kiesgruben im Raum Thorr, Ahe und Elsdorf-Widdendorf. Jetzt steht erneut eine Voranfrage für eine Kiesgrube in unmittelbarer Nähe des Wiebachhofs in der Diskussion. Der Kreis hat die Stadt erneut um das Einvernehmen für eine Abgrabung „Widdendorf II“ gebeten.

Südlich der Kreisstraße 19 zwischen Thorr und Ahe will die Firma ML Mineral-Logistiks in drei Abschnitten auf 14 Hektar 3,5 Millionen Kubikmeter Kies über einen Zeitraum von 13 Jahren gewinnen. Die Grube soll bis zu 45 Meter tief werden.

Die Voranfrage beschränkt sich angesichts der ausdrücklich ausgeklammerten Genehmigungsvoraussetzungen im Wesentlichen auf die Vereinbarkeit mit den Zielen der Raumordnung und einigen Aspekten des Bauplanungsrechts. Hier hakt der Aher Ortsbürgermeister Winfried Kösters jetzt in einem Schreiben an die Kreisverwaltung ein. Nachdrücklich erinnert er an die katastrophalen Auswirkungen des ortsnahen Kiesabbaus, der in Erftstadt-Blessem zu der fürchterlichen Überflutung des Ortes geführt hatte.

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„Die beantragte Fläche ist in einer Entfernung von 371 Metern zur Wohnbebauung des Ortes Ahe gelegen. Wenige Meter weiter wird in den nächsten Wochen der Bau einer Kindertagesstätte begonnen“, schreibt er weiter.

Signale aus dem Regionalrat bestätigten zudem, dass der Argumentation, dass die Städte in den vergangenen Jahrzehnten genug Fläche dem Braunkohlentagebau zur Verfügung gestellt hätten, so dass nun kein weiterer Gestaltungsraum für andere Abbauvorhaben mehr ermöglicht werden sollte, Gehör geschenkt worden sei. Das liegt allerdings noch nicht schriftlich vor. Der entsprechende Regionalplan befindet sich zurzeit noch in Aufstellung. Die Voranfrage sei „legitim, gleichwohl unverfroren. Denn das geplante Gebiet umfasst den Wiebachhof.

Unterstellt, eine Situation wie in Erftstadt-Blessem würde sich wiederholen: der Hof wäre weg und die darin lebenden Menschen tot. Es gehört schon viel Skrupellosigkeit dazu, auf der Grundlage dieser Erfahrungen, dieses Abbaugebiet dort erschließen zu wollen“, argumentiert Kösters. Die neuerliche Befassung hat ihren Grund in einer flächenmäßigen Änderung des ins Auge gefassten Areals. Auch für die ursprüngliche Fläche hatte die Stadt im Mai ihr Einvernehmen verweigert. Im Dezember teilte die Kreisverwaltung mit, dass sie das ausbleibende Einvernehmen der Stadt zu „ersetzen“ beabsichtige, also zu übergehen. Sie bat um erneute Stellungnahme.

Die Fläche liege, so teilt die Kreisverwaltung auf Anfrage mit, weder im Überschwemmungsgebiet wie die Kiesgrube Blessem, noch liege sie in oder an einem Risikogebiet für Überschwemmungen. Der aktuelle Planstand beinhalte die beantragte Maßnahme.

Somit müsse die Kreisverwaltung zwingend auf Grundlage der aktuellen Rechtslage den beantragten Vorbescheid erstellen. Es handele sich um eine gebundene Entscheidung ohne Ermessensspielraum. Der Antragsteller habe einen Rechtsanspruch auf den Vorbescheid, da er alle erforderlichen Antragsunterlagen eingereicht habe.

Dieser Vorbescheid stelle keine endgültige Genehmigung dar und beziehe sich lediglich auf eine Prüfung hinsichtlich der regionalplanungsrechtlichen Zulässigkeit, heißt es aus dem Kreishaus weiter. Die Bergheimer Stadtverwaltung erarbeitet zurzeit eine erneute Ablehnung, wie den Mitgliedern des Planungsausschusses im Rahmen einer Mitteilung in ihrer Sitzung am Donnerstag, 2. Februar, 17 Uhr, zur Kenntnis gebracht werden wird.

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