Bauarbeiter haben Stromkabel durchtrennt. Laut Stadt hatte es zuvor eine Prüfung und Freigabe von der Bahn AG gegeben.
Bei BauarbeitenTicketautomaten und Aufzüge am Bahnhof Brühl lahmgelegt

Am Brühler Bahnhof wurde bei Bauarbeiten ein Stromkabel durchtrennt. Fahrkartenautomaten, Aufzüge und Bahnsteiganzeigen funktionieren zwischenzeitlich nicht.
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Seit Donnerstagnachmittag (21. November) funktionieren am Bahnhof Brühl alle elektrisch betriebenen Geräte und Einrichtungen nicht mehr. Bahnsteigsanzeigen, Fahrkartenautomaten, Lautsprecherboxen und Aufzüge streiken, weil die Stromversorgung unterbrochen ist. Auch ein Teil der Beleuchtung ist defekt.
Wie die Stadtverwaltung mitteilte, wurden bei Arbeiten Kabel durchtrennt. Diese hätten „nach vorheriger Prüfung und Freigabe durch die Deutsche Bahn AG nicht mehr unter Spannung stehen sollen“, so die Verwaltung. Taten sie aber doch. Die zuständige Deutsche Bahn AG arbeite bereits daran, das Problem zu beheben, so die Stadt.
Brühl: Instandsetzung der Stromversorgung dauert mehrere Tage
Allerdings müssten Kabel neu verlegt und weitere repariert werden. Diese Instandsetzung wird mehrere Tage in Anspruch nehmen. Spätestens im Laufe der nächsten Woche soll jedoch durch eine provisorische Reparatur die Stromversorgung wiederhergestellt sein, teilte die Verwaltung mit.
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Die Reparatur der elektronischen Anlagen erfolge unabhängig von der laufenden städtischen Baumaßnahme, heißt es weiter. Derzeit wird am Bahnhof eine barrierefreie Zuwegung errichtet. Nach langem Hin und Her zwischen Stadtverwaltung und Eisenbahnbundesamt (EBA) haben dazu im Juli mit mehreren Jahren Verspätung die Arbeiten zum Bau eines geneigten Gehwegs begonnen.
Über diesen können künftig auch Menschen mit eingeschränkter Mobilität den Tunnel unter den Gleisen ohne fremde Hilfe erreichen. Schon seit einigen Jahren gibt es von dort aus Aufzüge, die die Unterquerung mit den Bahnsteigen verbinden. Diese Fahrstühle sind nun vorübergehend außer Betrieb. Die Verwaltung weist darauf hin, dass „die Funktionalität der Züge von der unterbrochenen Stromversorgung ausdrücklich nicht betroffen ist“.

