Insgesamt erbeutete der 34-jährige Angeklagte rund 3300 Euro. Er legte vor Gericht ein vollumfängliches Geständnis ab.
UrteilDas ist die Gefängnisstrafe für Raubüberfälle auf zwei Hotels und eine Tankstelle in Brühl

Ein Schild weist auf das Landgericht Köln hin. (Symbolbild)
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Zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und acht Monaten sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt hat das Landgericht einen 34-jährigen Mann verurteilt, der im vergangenen Sommer Raubüberfälle auf zwei Hotels und eine Tankstelle in der Brühler Innenstadt begangen hat.
Der Prozess startete mit einer so dichten Beweislage, dass der Vorsitzende der 21. Großen Strafkammer, Richter Alexander Fühling, dem Angeklagten riet, ein vollumfängliches Geständnis abzulegen, das sich strafmildernd auswirken könne. Dem Rat folgte der Mann in Absprache mit seinen Verteidigern.
Für die erste Tat am 25. Juni musste der Vorwurf des besonders schweren Raubes früh fallengelassen werden. Dass der 34-Jährige eine gefährliche Waffe mit sich geführt haben soll, um seiner Geldforderung Nachdruck zu verleihen, konnte nicht nachgewiesen werden. Die überfallene Hotel-Servicekraft vermutete lediglich, dass sich ein Messer unter der Kleidung des Räubers abzeichnete. Eine Waffe war auch nicht auf Bildern aus der Überwachungskamera zu erkennen.
Brühl: Als Tatzeit wählte der Angeklagte jeweils die frühen Morgenstunden
Blieb der Vorwurf von drei Raubdelikten, davon eine räuberische Erpressung, mit einer Beute von rund 3300 Euro. Denn derselbe Mann überfiel am 18. und am 29. August ein weiteres Hotel und eine Tankstelle. Als Tatzeit wählte der Angeklagte jeweils die frühen Morgenstunden.
Bei der ersten Tat drang er vermummt in den Mitarbeiterbereich eines Hotels am Stern ein. Er drängte die Servicekraft ins Büro, zwang sie, den Tresor zu öffnen, nahm das darin befindliche Bargeld von rund 580 Euro an sich und floh. In dem Hotel an der Römerstraße, das er am 18. August heimsuchte, brachte er unter dem Vorwand, einen 100 Euro-Schein wechseln zu wollen, einen Mitarbeiter dazu, die Kasse zu öffnen. Er schubste den Angestellten sodann zur Seite und entnahm einen Bargeldbetrag von rund 1000 Euro.
Elf Tage später, am 29. August, schlug er in der Tankstelle an der Römerstraße zu. Wieder gab er vor, in seiner Kleidung eine Waffe mit sich zu führen. Den Mitarbeiter drängte er zum Hinterausgang und drohte, ihn bei Widerstand „abzuknallen“. Aus Kasse und Tresor entnahm er insgesamt knapp 1100 Euro. Außerdem ließ er acht Stangen Zigaretten im Wert von rund 700 Euro mitgehen.
Trotz einschlägiger Vorstrafen sieht Richter Fühling Chancen, dass der 34-Jährige auf den rechten Weg zurückfindet — sofern er von seiner Kokainsucht und seinem Alkoholmissbrauch loskommt. „Sie hatten mal eine glückliche Zeit, als sie in der Gastronomie tätig waren. Dort sehen wir Sie, dort wollen und können Sie arbeiten, wenn Sie Ihren Drogenkonsum in den Griff bekommen“, gab der Vorsitzende dem Verurteilten mit auf den Weg. Der Mann muss noch bis Oktober eine widerrufene Bewährungsstrafe absitzen, bevor er die gestern verhängte Haftstrafe antreten kann.
