Umweltberaterin Eva Hahnau spricht im Interview unter anderem darüber, wie man Keller und Wohnungen schützen kann.
InterviewUmweltberaterin der Verbraucherzentrale in Brühl gibt Tipps zum Schutz vor Starkregen

Eva Hahnau von der Verbraucherzentrale gibt Tipps.
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Starkregenereignisse nehmen zu. 2024 verursachten sie in Deutschland 2,6 Milliarden Euro Schaden – rund eine Milliarde mehr als üblich, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Beate Schwarz sprach mit der Umweltberaterin Eva Hahnau aus der Brühler Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW.
Frau Hahnau, laut Statistik gibt es immer häufiger Starkregen. Woran liegt das?
Eva Hahnau: Durch die Klimaerhitzung haben wir mehr Extremwetter, also Hitzewellen, Stürme oder heftigen Regen. Wärmere Luft kann mehr Wasser aufnehmen. Wenn es regnet, dann oft stärker als früher.
Ab wann spricht man von Starkregen?
Das ist nicht genau definiert. Der Deutsche Wetterdienst warnt beispielsweise ab einer Regenmenge von 15 bis 20 Litern pro Quadratmeter und Stunde vor Starkregen. Es ist allerdings für die Meteorologen sehr schwer vorherzusagen, wo und wann genau wie viel Regen fallen wird.
Kommt Regenwasser vor allem durch den Kellerschacht ins Haus?
Nein, es ist nicht nur Oberflächenwasser. Auch Rückstaus aus dem Kanalnetz oder Grundwasser können große Schäden anrichten.
Was tun die Kommunen, um Menschen, Infrastruktur und Werte zu schützen?
Die Entwässerungsnetze können selten vergrößert werden; das hat technische, finanzielle und rechtliche Gründe. Viele Kommunen entwickeln Konzepte für die Anpassung an Klimafolgen. Sie investieren in Regenrückhaltebecken, schauen strenger darauf, wie dicht an Wasserläufen gebaut werden darf. Entsiegelung von Flächen ist ein wichtiges Thema. Dafür kann aber auch jeder Hausbesitzer etwas tun.
Was verstehen Sie unter Entsiegelung und warum ist sie wichtig?
Wenn Regen versickern kann, gibt es weniger Überschwemmungen. Ich kenne viele kleine Maßnahmen, die wirken und auch noch schön aussehen! Begrünte Garagen und Dächer zum Beispiel speichern Wasser. Vielseitig bepflanzte Vorgärten wirken wie Schwämme und halten außerdem das Erdreich fest. Eine Einfahrt mit Rasengitter statt Gehwegplatten sammelt Regen – und reflektiert im Sommer weniger die Hitze. Der Rinnstein an der Straße und die Dachrinne am Haus sollten übrigens pflanzenfrei sein, damit Oberflächenwasser sich nicht staut, sondern in die Kanalisation fließen kann.
Bei länger anhaltendem Starkregen reicht das aber nicht.
Nein. Man muss das Haus vor Oberflächenwasser und Rückstau schützen. Das ist übrigens Aufgabe der Hausbesitzer. Sie sollten zusätzlich die richtige Versicherung abschließen.
Wie schütze ich mein Haus gegen Oberflächenwasser?
Gefälle, das wegweist von Türen, ist wichtig. Man kann außerdem die Türschwellen und Abdeckungen von Lichtschächten erhöhen, druckwasserdichte Fenster und Türen einbauen oder – bei außenliegenden Kellerzugängen – eine mobile Schutzwand anbringen. Wer Lagerplatz hat, sollte gefüllte Sandsäcke parat haben. Sie dürfen aber nichts installieren, was Regenwasser auf das Grundstück Ihres Nachbarn leitet.
Was kann ich tun, damit kein Wasser aus dem Abwasserkanal unter der Straße in meinen Keller drückt?
Die Rückstausicherung ist entscheidend. Wenn Sie zum Beispiel im Keller eine Waschmaschine oder eine Toilette haben, stehen die in der Regel unter der Rückstauebene. Die Rückstauebene des Abwassersystems ist mindestens auf Höhe der Straße. Wo genau, ist allgemein in der Entwässerungssatzung Ihrer Kommune festgehalten. Oft ist die Satzung online einsehbar – oder Sie fragen speziell für Ihr Grundstück nach. In der Entwässerungssatzung ist gewöhnlich auch geregelt, dass sich jeder Grundstückseigentümer selbst gegen Rückstau aus dem Kanal zu schützen hat. Tut er es nicht, muss er für Schäden selbst zahlen.
Genügt es, eine Rückstausicherung einzubauen?
Zunächst: Keller mit Toiletten sichert man anders als Räume, in denen nur ein Waschbecken ist. Fachbetriebe beraten dazu. Wir empfehlen, vor der Auftragsvergabe mit der Gemeinde zu klären, ob die Rückstausicherung an der richtigen Stelle geplant ist. Häufig werden sie nämlich an falscher Stelle montiert. Und die eingebauten Sicherungen sollten jedes Jahr gewartet werden. Denn Ratten können sie beschädigen oder Abfälle sie verstopfen. Wenn Ihnen ein Fachmann zeigt, worauf Sie achten müssen, können Sie eine mechanische Rückstausicherung normalerweise selbst warten. Sprechen Sie dies aber mit Ihrer Versicherung ab. Elektrische Rückstausicherungen und Hebeanlagen muss der Fachmann warten. Notieren Sie, wann gewartet wurde. Das kann wichtig sein, wenn Sie einen Schaden gegenüber Ihrer Versicherung geltend machen möchten.
Fett, Medikamente oder Hygieneartikel sollte man nicht über die Toilette entsorgen, heißt es. Warum?
Fett verklumpt und kann Rohre zusetzen, so dass sie weniger Wasser durchlassen. Medikamente belasten die Gewässer. Andere Abfälle können den Rückstauschutz blockieren. Feuchttücher, Slipeinlagen, Windeln, Essensreste, Haare oder Putzlappen bleiben eben leicht in der Rückstauklappe hängen.
Sie empfehlen eine Versicherung. Welche Versicherung ist die richtige?
Klassische Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen decken Rückstauschäden nicht ab. Hauseigentümer sollten eine Elementarschadenversicherung abschließen, die Rückstau einschließt.
Grundwasser kann noch Monate nach einem Hochwasser ein Haus gefährden. Wie schütze ich mein Gebäude?
Das Problem haben oft Häuser in der Nähe von Flüssen und Bächen. Wenn Grundwasser über das Niveau des Kellerbodens steigt, drückt es von unten und von den Seiten auf die Bausubstanz. Der Kellerboden kann reißen oder das gesamte Gebäude an Standfestigkeit verlieren.
Beratung
Bei der Verbraucherzentrale NRW mit Beratungsstellen in Brühl und in Bergheim bekommen Hausbesitzer und Mieter Informationen. Unter dem Namen „Klimakoffer NRW“ gibt es Online-Seminare, etwa zur Entsiegelung am Haus und zum Schutz vor Starkregen. Nicht kostenfrei ist die Beratung zu Versicherungen, etwa gegen Sturm-, Hagel- und Wasserschäden.
Kostenfreie Orientierungsberatung zum Schutz vor Rückstau und Überflutung gibt es unter der Rufnummer 0211/913801300 und per E-Mail.
Persönliche Beratung in Brühl und Bergheim kann vereinbart werden unter der zentralen Rufnummer der Verbraucherzentrale NRW 0211/54222211 und per E-Mail. Onlineveranstaltungen werden hier angekündigt. (bsz)
