Bundestagswahl 2021So hat Brühl gewählt

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Ein Muster von einem Stimmzettel für die Bundestagswahl 2021 liegt auf einem Tisch. (Symbolbild)

Brühl – Auf dieser Seite finden Sie Fakten zur Bundestagswahl am 26. September 2021 in Brühl sowie während und nach dem Wahlabend die Ergebnisse für die Stadt Brühl.

Brühl gehört zur Bundestagswahl 2021 zum Wahlkreis 92 Euskirchen – Rhein-Erft-Kreis II. Alle abgegebenen Stimmen zählen also in das Ergebnis für den Wahlkreis.

Wahlergebnis Brühl

Hier finden Sie über den gesamten Wahlabend und danach die Wahlergebnisse aus Brühl.

Ergebnis Erststimmen

Ergebnis Zweitstimmen

Wen kann ich in Brühl direkt wählen?

Mit der Erststimme entscheiden Sie, wer den Wahlkreis im Bundestag direkt vertreten soll. Die Liste der Kandidatinnen und Kandidaten finden Sie auf der Seite zu Ihrem Wahlkreis, Wahlkreis 92 Euskirchen – Rhein-Erft-Kreis II.

Welche Partei kann ich im Rhein-Erft-Kreis wählen?

Mit der Zweistimme wählen sie eine Partei und bestimmen damit deren Bedeutung im Bundestag mit. 27 verschiedene Parteien stehen zur Wahl.

Wie wähle ich bei der Bundestagswahl in Brühl?

Es gibt drei Möglichkeiten zu wählen: die Wahl am Wahltag im Wahllokal (Urnenwahl), die Briefwahl oder die Direktwahl bereits vor dem eigentlichen Wahltermin im Wahlbüro.

Wie erfahre ich, ob ich wählen darf?

Sie dürfen wählen, wenn Sie am Wahltag 18 Jahre alt sind, Deutsche oder Deutscher sind und mindestens seit dem 26. Juni in Deutschland wohnen oder sich sonst gewöhnlich im Wahlgebiet aufhalten.

Sie erhalten einige Wochen vor dem Wahltermin – früheste Zustellung am 26./27. August – eine Wahlbenachrichtigung per Post mit allen Informationen zur Stimmabgabe.

Was tue ich, wenn ich keine Wahlbenachrichtigung erhalten habe?

Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber eine erwartet haben, wenden Sie sich an die Wahlorganisation unter 02232/79-2820, -2850, -2920, -2881.

Auch ohne Wahlbenachrichtigung können Sie wählen – per Vorlage des Ausweises in Ihrem Wahllokal, sofern Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Sollten Sie sich unsicher sein, ob Sie dort eingetragen sind, können Sie sich ebenfalls an die Wahlorganisation unter 02232/79-2820, -2850, -2920, -2881 wenden.

Wann kann ich im Wahllokal wählen?

Mit der Benachrichtigung können Sie in Ihrem Wahllokal am Wahltag, dem 26. September 2021, zwischen 8 und 18 Uhr Ihre Stimme abgeben. Auf dieser Internetseite können Sie anhand Ihrer Anschrift nach Ihrem Wahllokal in Brühl suchen.

Briefwahl in Brühl – Wie wähle ich per Post?

Seit dem 16. August können Sie Briefwahlunterlagen online, schriftlich (per Brief an die Wahlorganisation, Rathaus A, Uhlstraße 3, 50321 Brühl oder per E-Mail oder per Fax 02232/79-2819 beantragen.

Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung ist ein Antrag auf Briefwahl enthalten, den Sie zurücksenden können. Es ist keine Begründung nötig, weshalb Sie per Brief wählen möchten. Sie erhalten die Briefwahlunterlagen dann zugeschickt.

Ab dem 30. August um 7.30 Uhr können Sie Briefwahlunterlagen auch im Briefwahlbüro, Rathaus A, Raum A 013 (Eingang über hinteren Seiteneingang Franziskanerhof), Uhlstraße 3, 50321 Brühl, beantragen und abholen (Öffnungszeiten siehe unten).

Die Briefwahl endet am 24. September 2021 um 18 Uhr.

Direktwahl in Brühl – Wie wähle ich vorab?

Ab dem 30. August ist im Briefwahlbüro, Uhlstraße 3, 50321 Brühl, die Wahl auch vorab und ohne Wahlbenachrichtigung bereits möglich.

Wann ist das Wahlbüro in Brühl geöffnet?

Öffnungszeiten des Briefwahlbüros von Montag, 30. August, bis Donnerstag, 23. September 2021:

  • Montag bis Mittwoch: 7.30 bis 16 Uhr
  • Donnerstag: 7.30 bis 18 Uhr
  • Freitag: 7.30 bis 12.30 Uhr
  • Samstag: 10 bis 12.30 Uhr

Öffnungszeit des Briefwahlbüros am Freitag, 24. September 2021 (letzter Tag):

  • 7.30 bis 18 Uhr

Weitere Informationen gibt es auf der Brühler Website.

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