Auf SEK-Beamten geschossenErftstädter Rocker muss für drei Jahre ins Gefängnis

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Landgericht Köln

Landgericht und Amtsgericht Köln. (Symbolbild)

Erftstadt – Ein 57-jähriger Familienvater aus Erftstadt ist wegen versuchten Totschlags, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Verstoßes gegen das Waffengesetz zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Er hat nach Überzeugung des Kölner Landgerichts am Abend des 21. Novembers 2018 bei einer Hausdurchsuchung auf einen SEK-Beamten geschossen. Grund für die Durchsuchung war der Verdacht, dass der 57-Jährige an einer bewaffneten Auseinandersetzung im Rockermilieu am 10. November 2018 in Mechernich beteiligt gewesen sein soll.

Der Polizist wurde durch den Schuss nicht verletzt. Bei der Hausdurchsuchung stellten die Beamten neben der Tatwaffe einen Revolver und ein Faustmesser sicher, die der Mann nicht hätte besitzen dürfen.

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Die Richterin sprach bei der Urteilsbegründung von zahlreichen „Schutzengeln“, die am Tatabend im Einsatz gewesen seien. So könne der Angeklagte von Glück reden, dass dem Polizisten nichts passiert sei. Außerdem könne er froh sein, dass das SEK nicht zurückgeschossen habe. Der Täter hatte die Waffe danach fallen gelassen.

Der Erftstädter gab an, statt der Polizei Rocker vor seiner Tür vermutet zu haben, die sich für den Überfall in Mechernich rächen wollten. Deshalb habe er zweimal mit dem Revolver eines Klub-Kollegen aus seinem Haus geschossen. Der Präsident seines ehemaligen Motorradklubs „MC Gremium“ habe ihn vor unliebsamem Besuch gewarnt. Der erste Schuss prallte an der Haustür ab. Der zweite traf den SEK-Beamten, der mit der Hilfe seines Kollegen gerade die Tür aufgerammt hatte.

Erster Schuss des Erftstädters nicht strafbar

Die Kammer entschied, dass der Erftstädter für den ersten Schuss nicht zu bestrafen sei, da er sich gegen die befürchteten Rocker habe wehren wollen. Um sich zu schützen, hatte er sich die Revolver zurecht gelegt. „Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätten sie ihre Frau informieren und zur Polizei gehen müssen“, sagte die Richterin, während der Frau im Publikum die Tränen kamen. Beim zweiten Schuss allerdings habe der Täter gewusst, dass es sich um ein SEK gehandelt habe, so die Richterin.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Mann wegen versuchten Mordes angeklagt. Dies bestätigte das Gericht nicht. Die Richterin ging von einem minderschweren Fall des versuchten Totschlags aus, da niemand verletzt wurde. Zudem war der Täter nicht vorbestraft und lebt in „stabilen“ Verhältnissen. Der Mann hatte die Tat gestanden und angegeben, sich aus der Rockerszene zurückziehen zu wollen. Das Gericht glaubte ihm, dass er die Tat zutiefst bereut. Bis zum Haftantritt wurde er aus der Untersuchungshaft entlassen.

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