Ministerin hat letztes WortStreit um Erhalt des Vierkanthofes geht in finale Phase

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Die enge Stelle an der St.-Clemens-Straße ist laut LVR-Denkmalbehörde ortsbildprägend für Herrig.

Die enge Stelle an der St.-Clemens-Straße ist laut LVR-Denkmalbehörde ortsbildprägend für Herrig.

Erftstadt-Herrig – Das Ringen um den Erhalt der Wirtschaftsgebäude des historischen Vierkanthofs in Herrig geht in die nächste Runde. Auf dem Areal an der Ecke St.-Clemens-Straße/Fliederweg soll eine Klinik eingerichtet werden. Die Backsteingebäude sollen Neubauten weichen, in denen die Patienten untergebracht werden sollen. Die Stadt als Untere Denkmalbehörde ist für den Abbruch, der Ausschuss für Stadtentwicklung beschloss ihn mehrheitlich.

Landesministerium wird eingeschaltet

Doch das Amt für Denkmalpflege des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) will den Vierkanthof in Gänze erhalten. Landeskonservatorin Dr. Andrea Pufke kündigte an, dass der LVR als „Ultima Ratio“ nun das Landesbauministerium einschalten werde. Das letzte Wort hat damit Landesministerin Ina Scharrenbach. Laut Landeskonservatorin Pufke handelt es sich um die erste Ministeranhörung seit mindestens drei Jahren, um ein Bauwerk zu retten.

„Der Fall in Herrig ist von übergeordneter Bedeutung“, betont Pufke. Bei der Einschätzung, ob ein Objekt denkmalwürdig sei, komme es nicht darauf an, ob ein Gebäude in seiner Bauweise spektakulär sei. Vielmehr gehe es um die Bedeutung des Bauensembles für die Prägung des Ortsbildes. In Abstimmung mit der Stadt sei der geplante Abbruch vorerst gestoppt worden.

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Kritik: Kommune hat sich sachfremde Argumente zu eigen gemacht

Die Stadt habe sich den Inhalt eines Gutachtens zu eigen gemacht, das der Investor in Auftrag gegeben habe, der den Wert des Gebäudes niedrig eingestuft habe und den Umbau oder eine Sanierung als unverhältnismäßig eingestuft habe. Die Stadt hätte sich nach Pufkes Einschätzung aber der Mühe unterziehen müssen, sich eigenständig mit der Bedeutung und denkmalrechtlichen Einschätzung des Gebäudeensembles auseinanderzusetzen. Dies sei aber nicht geschehen. Die Kommune habe sich einfach sachfremde Argumente zu eigen gemacht.

Sollte das Ministerium den Stopp des Abbruchs, den der LVR anstrebt, bestätigen, müsste der Investor im weiteren Verfahren vom Investor darlegen, ob der fragliche Gebäuderiegel nicht doch saniert werden kann. Dazu bedürfe es einer Schadenskartierung, erläutert Pufke.

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Denkbar sei aber auch ein Kompromiss, etwa indem Neubauten der Klinik in einem hinteren Teil des Grundstücks entstehen und keinen Einfluss auf das Ortsbild von Herrig nehmen würden.

So sehr der LVR um den Erhalt des Hofes in Herrig kämpft, so wenig habe er allerdings eine Möglichkeit gesehen, das große Speichergebäude auf dem Areal der Konradsheimer Janshöfe zu erhalten, das kürzlich abgebrochen wurde. Der Speicher sei nicht denkmalgeschützt gewesen, so Pufke. Grundsätzlich solle in Zeiten, in denen viel über Nachhaltigkeit und Klimawandel diskutiert werde, das planerische Denken in Neubaukategorien kritisch hinterfragt werden, rät die Landeskonservatorin.

Nicht immer gelinge es, trotz Denkmalwürdigkeit und bestem Bemühen der Stadt, historische Bauwerke zu erhalten. Ein trauriges Beispiel sei der Vierkanthof an der Gennerstraße in der Ahremer Ortsmitte. Der Verfall des Ensembles sei bereits so weit fortgeschritten, dass Erftstadt hier wohl auf den Verlust eines Baudenkmals zusteuere.

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