Eigentlich sieht das Gesetz bei einer Schadensumme in Millionenhöhe einen Freiheitsentzug nicht unter fünf Jahren vor.
LandgerichtBauleiter von Frechener Firma zu milder Strafe in Betrugsprozess verurteilt

Die Sache wurde vor dem Landgericht Köln behandelt.
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Keine Überraschung war das Urteil im Prozess um den großangelegten Betrug eines ehemaligen Frechener Bauunternehmens. Bereits beim Verhandlungsauftakt Anfang September hatten sich die 12. Große Strafkammer am Landgericht, die Staatsanwaltschaft und Verteidiger Martin Bücher auf einen „Deal“ verständigt. Bei glaubhaftem Geständnis des Angeklagten, das zur Klärung des Sachverhalts beiträgt, wolle sich das Gericht willens zeigen, so der Tenor, eine bewährungsfähige Gefängnisstrafe von maximal zwei Jahren zu verhängen.
Eigentlich sieht das Gesetz bei einer Schadensumme in Millionenhöhe einen Freiheitsentzug nicht unter fünf Jahren vor. Einer der Gründe für die Verständigung, die jetzt im einem dementsprechenden Urteil mündete, ist ein praktischer: Der voll berufstätige 61-jährige Angeklagte zahlt Schulden aus einer früheren Insolvenz ab. Nur wenn er auf freiem Fuß bleibt, wird er diese finanzielle Verpflichtung und die weitere aus dem jetzt zu Ende gegangenen Verfahren abstottern können.
Frechen: Bauleiter ist nicht vorbestraft und hat sich nichts mehr zu Schulden kommen lassen
Er ist außerdem nicht vorbestraft und hat sich nichts mehr zuschulden kommen lassen, seit der besonders schwere Betrug aufflog. Angeklagt waren gewerbsmäßiger Vorenthalt von Beiträgen zu Sozialversicherungskassen, Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung in über 100 Fällen zwischen 2013 und Ende 2017. Schwierig gestaltete sich die Ermittlung der genauen Schadensumme, weshalb sich das Prozessende hinauszögerte.
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Da der Vorsitzende Richter Dr. Wolfgang Schorn fürchtete, ein Urteil auf der Grundlage einer groben Schätzung könnte von einer höheren Instanz gekippt werden, wurden weitere Zeugen geladen. So musste unter anderem die leitende Zollbeamtin eine Auswertung der beschlagnahmten Unterlagen bei der bereits einige Jahre zurückliegenden Razzia in den Büro- und Privaträumen des damaligen Firmeninhabers vorlegen.
Auf der Anklagebank bekam das Landgericht ohnehin nur den Bauleiter des betrügerischen Unternehmens zu Gesicht. Sein Ex-Chef ist wegen Erkrankung auf unabsehbare Zeit verhandlungsunfähig. Die Bewährungszeit für den nun verurteilten Bauleiter beläuft sich auf drei Jahre. Die rund 100.000 Euro, die aus dem Geschäft mit Scheinrechnungen in seine eigene Tasche geflossen sind, muss er zurückzahlen. Keinen Cent aber von den nachgewiesenen weit über zwei Millionen Euro, die das inzwischen insolvente Bauunternehmen betrügerisch erwirtschaftet hat.

