Das neue Parkhaus wird kostenpflichtig. Auch die anderen Parkplätze in der Innenstadt sollen bewirtschaftet werden, schlägt die Verwaltung vor.
Kritik der GeschäftsleuteDer Rat in Frechen beschließt Parkgebühren

Der Hotelier und Geschäftsmann Michael May ist Vorsitzender des Aktivkreises Frechen, er kritisiert die Ratsentscheidung.
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In dem neuen Parkhaus an der Josefstraße, das laut Stadt voraussichtlich Mitte Mai eröffnet, sollen Parkgebühren erhoben werden. Dies hat der Rat in seiner jüngsten Sitzung mehrheitlich beschlossen, die CDU stimmte dagegen. Zugleich wurde die Verwaltung einstimmig damit beauftragt, für die Innenstadt ein Parkraumkonzept zu erarbeiten. Darin sollen dann auch die Höhe der Gebühren sowie die Frage, ob die restlichen Parkplätze in der Innenstadt gebührenfrei bleiben oder nicht, geklärt werden. Dieses Konzept soll in der Juli-Ratssitzung vorgestellt werden.
Eigentlich sollten die 319 Stellplätze in dem rund 9,1 Millionen teuren Parkhaus kostenfrei sein, doch angesichts der desolaten Finanzlage der Stadt plädiert die Verwaltung für die Einführung von Parkgebühren. In Frechen muss es erstmals in der Geschichte der Stadt ein Haushaltssicherungskonzept für 2026 geben. Kämmerin Gudrun van Cleef hatte bereits über ein Defizit von rund 17,8 Millionen Euro im Haushalt informiert und „Einschnitte für die Frechener Bürgerinnen und Bürger“ angekündigt.

Die Bauarbeiten für das neue Parkhaus in der Frechener Innenstadt gehen voran, das Parken soll dort nun doch kostenpflichtig werden.
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Hintergrund der Idee der Parkgebühren sind nicht nur die potentiellen Einnahmen, sondern vor allem die damit verbundene Möglichkeit, gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer beim Finanzamt geltend zu machen. Dieser Anspruch entsteht, wenn ein Unternehmer (in diesem Falle die Stadt Frechen) steuerpflichtige Leistungen gegen Entgelt erbringt. Dies wäre mit der Erhebung von Parkgebühren im Parkhaus Josefstraße der Fall.
Frechen: Stadt hofft auf knapp 1,3 Millionen Euro Umsatzsteuer-Rückzahlung
Die Folge: Die 2025 gezahlten Vorsteuerbeträge in Höhe von rund 662.000 Euro könnten vom Finanzamt erstattet werden. Dies wäre auch in Zukunft möglich, so dass die Stadt für die geplanten Baukosten ein Potenzial für 2026 von weiteren rund 616.000 Euro an Rückzahlungen sieht.
Um diese knapp 1,3 Millionen Euro zu sichern, müsse das Parkhaus ab dem Besteuerungszeitraum 2025 eindeutig dem unternehmerischen Bereich zugeordnet werden, so die Stadt. Der positive Ratsbeschluss gewährleistet dies nun - auch ohne aufgestelltes Konzept über die Einzelheiten der Parkraumbewirtschaftung. Für das Jahr 2024, in dem rund 175.000 Euro Vorsteuer gezahlt wurden, kommt der Plan zu spät – eine Rückzahlung durch das Finanzamt ist nicht mehr möglich.
Auch außerhalb des Parkhauses soll es nach dem Willen der Verwaltung bald Geld kosten, in der Innenstadt zu parken. Damit soll der Suchverkehr nach kostenlosen Parkplätzen im Umfeld des Parkhauses vermieden werden. Zudem sei sonst damit zu rechnen, dass das Parkhaus wenig genutzt würde, wenn in der Nähe kostenfreie Parkplätze zur Verfügung stünden, so die Stadt.
„In der aktuell schwierigen Situation finde ich die Einführung von Parkgebühren nicht ok“, kritisiert der Hotelier Michael May. Er ist Vorsitzender des Aktivkreises Frechen, in dem Geschäftsleute und Dienstleister zusammen geschlossen sind. Als Unternehmer könne er den Wunsch nach Rückzahlung der Umsatzsteuer natürlich verstehen, aber er halte zunächst ein gut vorbereitetes, gründliches Konzept für sinnvoll. Zudem müsse erst einmal geklärt werden, was die Bewirtschaftung der Parkplätze koste und was dafür investiert werden müsse.

