Abo

AnfangsverdachtStaatsanwalt ermittelt wegen Volksverhetzung gegen Hürther Künstler

2 min
Das Foto zeigt die großflächig bemalten Fassaden des Hauses an der Kochstraße in Efferen.

Die großflächig bemalte und besprühte Fassade des Hauses an der Kochstraße in Efferen.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft sind die Parolen an der Fassade des Wohnhauses geeignet, Hass gegen ethnische Minderheiten zu schüren.

Die Staatsanwaltschaft Köln hat ein Ermittlungsverfahren gegen den Hürther Graffiti-Künstler Claus Winkler eingeleitet. Gegen Winkler, der unter dem Künstlernamen „Seak“ bekannt ist und 2005 mit dem Hürther Kulturpreis ausgezeichnet wurde, bestehe nach rechtlicher Bewertung der Staatsanwaltschaft ein Anfangsverdacht der Volksverhetzung, teilte Staatsanwalt Sinan Sengöz mit.

Die Parolen, die Winkler in Form von Graffiti an die Fassade seines Wohnhauses in Efferen gesprüht habe, seien dazu geeignet, „zu Hass gegen in Deutschland lebende ethnische Minderheiten – insbesondere gegen nicht-weiße Menschen – aufzustacheln und nicht-weiße Menschen in ihrem Anspruch auf Menschenwürde herabzusetzen“, erklärte die Ermittlungsbehörde. Dabei gehe es nicht um einzelne Parolen, sondern um eine „Gesamtbewertung der Botschaften“ an der Fassade, sagte Sengöz. Weitere Details könne er derzeit nicht mitteilen.

Hürth: Nachbarn wehren sich gegen Parolen auf der Hausfassade

In Efferen hatte sich Widerstand gegen Parolen wie „Rasse ist meine Religion“ und „Remigration“ formiert, die zwischen abstrakten Motiven auf den bunten Fassaden an der Kochstraße zu sehen sind. Eine Anwohnerin aus der Nachbarschaft startete im Mai eine Online-Petition, die inzwischen von mehr als 2750 Menschen unterstützt wird.

Die Hausfassade habe sich in den vergangenen Monaten zu einer „in sich geschlossenen rechtsextremen Propagandafläche über zwei Hauswände und Garage entwickelt“, so die Initiatorin. Sie forderte die Stadt auch in der Einwohnerfragestunde der Ratssitzung im Mai auf, zu prüfen, ob rechtliche Schritte möglich seien.

Nach einer Anzeige prüfte die Staatsanwaltschaft, ob ein Anfangsverdacht wegen Volksverhetzung vorliege. Diese Prüfung ist nun abgeschlossen. Im nächsten Schritt werde dem Beschuldigten Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, so Staatsanwalt Sengöz. Er weist darauf hin, dass für den Beschuldigten die Unschuldsvermutung gelte. Laut Staatsanwaltschaft reicht der Strafrahmen für Volksverhetzung von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

Winkler hatte bereits im Mai gegenüber dieser Redaktion auf die Kunst- und Meinungsfreiheit verwiesen und das Haus, in dem er aufgewachsen sei, als „Gesamtkunstwerk“ bezeichnet. Er wolle der Gesellschaft „den Spiegel vorhalten“.