Martin B. muss lebenslang hinter Gitter. Wegen der Schwere der Tat hatten die Kölner Richter Sicherungsverwahrung verhängt.
Zwei Frauen mit Gift ermordetRichter in Karlsruhe bestätigen Urteil gegen Hürther im Thallium-Prozess
Für die Opferfamilien kommt es einem Befreiungsschlag gleich, sie hatten bis zuletzt befürchtet, dem Alptraum ihres Lebens erneut begegnen zu müssen. Doch der Bundesgerichtshof hat dem Bangen nun ein Ende bereitet und jetzt das Urteil im Thallium Prozess gegen Martin B. für rechtskräftig erklärt, damit gleichzeitig die Revision des wegen zweifachen Mordes verurteilten Krankenpflegers als unbegründet verworfen.
Die obersten Richter hatten keinen Zweifel daran, dass der Hygienefachwirt seine Ehefrau und die Großmutter seiner schwangeren Lebensgefährtin heimtückisch mit Rattengift ermordet hatte und die schwangere Freundin nur durch einen Zufall den Giftanschlag überlebte. Martin B. hatte bis zuletzt die Anklagevorwürfe bestritten und in dem zehnmonatigen Prozess vor dem Kölner Landgericht seine Unschuld beteuert.
Lange schwieg Martin B., dann präsentierte er abstruse Sichtweisen
Nach anfänglichem Schweigen hatte er schließlich auf mehr als 60 handschriftlich verfassten DIN A4-Seiten eine absurde Unschuldsthese aufgestellt. Darin behauptet er , seine Ehefrau habe sich mit dem von ihm beschafften Thallium freiwillig das Leben genommen, weil sie Angst davor gehabt habe, aufgrund einer Nahrungsmittelunverträglichkeit ein frühzeitiger Pflegefall zu werden. Die Gymnasiallehrerin hätte befürcht, für andere zur Last zu werden.
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Im Fall der Freundin und deren Großmutter stellte der Angeklagte eine Unfallthese auf, die das Gericht als abstrus bewertete. Beide Opfer hätten unfreiwillig das Rattengift in dem Haus eingeatmet, weil dort Thallium zur Bekämpfung von Ungeziefer unsachgemäß gelagert worden sei. Warum er, der zeitweise ebenfalls in dem Haus gewohnt hatte, von der Kontaminierung mit dem Gift verschont blieb, darauf war der Angeklagte die Antwort schuldig geblieben.
Das Kölner Landgericht hatte Martin B. im Juli vergangenen Jahres zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt, die besondere Schwere der Schuld festgestellt und eine anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet. Danach wird der Serientäter wohl nie mehr in Freiheit gelangen.