Prozess in KölnKerpener wegen Vergewaltigungen angeklagt – Öffentlichkeit ausgeschlossen

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Das Bild zeigt den Verteidiger Gunda Golla und den Vergewaltiger, dessen Gesicht auf dem Foto gepixelt ist.

Rechtsanwalt Gunda Golla aus Kerpen mit dem Angeklagten im Landgericht Köln.

Vor dem Kölner Landgericht hat das Verfahren gegen einen 21-Jährigen aus Kerpen begonnen, der sich an zwei Frauen im Alter von 55 und 61 Jahren vergangen haben soll.

Für die Verlesung der Anklage, die Einlassung des Angeklagten und die Vernehmung der mutmaßlichen Opfer wurde die Öffentlichkeit vom Verfahren ausgeschlossen. Die Fälle sollen sich im Juni dieses Jahres in Kerpen und Köln ereignet haben.

Die Polizei hatte damals bekanntgegeben, dass der mutmaßliche Täter seinem späteren Opfer bereits im Supermarkt in Kerpen-Brüggen aufgefallen sei. In ihrem Hausflur sei er ihr wieder begegnet, habe sie angesprochen und sich mit Gewalt Zugang zu ihrer Wohnung verschafft. Dort soll es zur Vergewaltigung gekommen sein. Anschließend sei der Eindringling geflüchtet. Durch Videoaufzeichnungen des Supermarktes soll die Polizei ihn später überführt haben.

Angeklagter sitzt in Wuppertaler Gefängnis

Die Ermittler ordnen dem Heranwachsenden auch eine versuchte Vergewaltigung im Keller eines Kölner Krankenhauses zu, zu der es zeitnah ebenfalls gekommen sein soll.

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Der junge Mann sitzt gegenwärtig in Wuppertal in Untersuchungshaft, aus welcher er für das Verfahren in Köln vorgeführt wurde. Er hielt den Kopf gesenkt und die Augen geschlossen, während sein Verteidiger Gundo Golla beantragte, die Öffentlichkeit auszuschließen.

Kerpener als Heranwachsenden eingestuft

Im Verfahren würden persönliche, auch familiäre Aspekte seines Mandanten erörtert, deren Schutz das Interesse der Öffentlichkeit überwiege. Die Staatsanwältin äußerte keine Bedenken: „Wir haben hier zwar massive Sexualdelikte zu verhandeln, aber wir haben auch einen Angeklagten, der als Heranwachsender ein besonderes Schutzbedürfnis mitbringt.“

Die Zeit, während derer sich die Kammer zurückzog, um über den Antrag zu beraten, nutzte ein Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe für ein leises Gespräch mit dem Angeklagten. Dieser sah dem anderen Mann direkt ins Gesicht, sprach leise und lächelte verschämt nach einem Satz, den dieser sagte.

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