Urteil zur Räumung des Hambacher ForstsStadt Kerpen muss Berufung zurückziehen

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Räumung Hambacher Forst 021018

Polizisten räumen im Oktober 2018 den Hambacher Forst.

Kerpen – Die Stadt Kerpen soll nun doch keine Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln einlegen, wonach die Räumung des Hambacher Forstes im Jahre 2018 nicht rechtmäßig gewesen ist. So beschloss es am Dienstagabend der Stadtrat mit einer knappen Mehrheit von Stimmen aus SPD, Grünen, Linken und UWG. Der Rat korrigiert damit eine gegenteilige Entscheidung des Hauptausschusses von Anfang Oktober, worauf die Stadt schon Rechtsmittel gegen das Kölner Urteil eingelegt hat. Diese könnten nun zurückgezogen werden.

Dann dürfte das Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln von Anfang September rechtskräftig bleiben, welches ein ehemaliger Waldbesetzer gegen die Stadt erstritten hatte. Das Gericht hatte die Räumung des Forstes für rechtswidrig eingestuft, da es mit dem fehlende Brandschutz der Baumhäuser begründet worden war. Die Stadt musste die Räumung damals auf Anweisung des Landes gegen ihren Willen durchführen. Nach dem Kölner Urteil Anfang September hatte sich das Land gewünscht, dass die Stadt in Berufung geht.

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Denkbar ist , dass das Land der Stadt – ähnlich wie 2018 - eine entsprechende Weisung gibt. Vom Land war dazu keine Stellungnahme zu bekommen. SPD, Grüne, Linke und UWG würden dies verurteilen. Die Stadt dürfe nicht zum „Handlanger eines von allen guten rechtlichen Geistern verlassenen Bauministeriums werden“.

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