Rhein-Erft-KreisVeterinäramt warnt Halter und Bürger vor der Geflügelpest

Das Kreisveterinäramt warnt vor der Ausbreitung der Geflügelpest. (Symbolbild)
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Rhein-Erft-Kreis – Das Kreisveterinäramt warnt vor der Ausbreitung der Geflügelpest. Wie die Kreisverwaltung mitteilt, seien seit Ende Oktober in Deutschland und den Niederlanden mehrere Fälle der hochansteckenden aviären Influenza, auch Geflügelpest oder Vogelgrippe genannt, aufgetreten.
Bisher seien insbesondere Wildvögel und Geflügelhaltungen an der Nord- und Ostseeküste betroffen gewesen. „Inzwischen hat es aber auch schon erste bestätigte Fälle bei Wildvögeln am Niederrhein gegeben“, sagt Kreispressesprecher Marco Johnen.
Rhein-Erft: Hierauf müssen Halter achten
Die Gefahr der Ausbreitung der Geflügelpestviren auf Nutzgeflügelhaltungen, Zoos und heimische Wasservögel durch Kontakte zu Wildvögeln wird nun vom Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit als hoch eingeschätzt. Das Veterinäramt des Kreises erinnert alle gewerblichen und privaten Geflügelhalter, unabhängig von der Anzahl der Tiere, an ihre Meldepflicht bei der Tierseuchenkasse NRW und beim Veterinäramt selbst. „Auch jede Veränderung des Bestandes oder der Betriebsdaten muss gemeldet werden“, sagt Johnen.
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Zwar gibt es noch keine Stallpflicht, doch weist der Kreis „dringend auf die einzuhaltenden Biosicherheitsmaßnahmen hin“, um eine Einschleppung und Verbreitung der Seuche zu verhindern. Dazu zählt etwa Händedesinfektion oder eine Ratten- und Mäusebekämpfung. „Außerdem ist zu verhindern, dass mehr Menschen als unbedingt nötig Kontakt zu den Tieren haben, im Idealfall sollte nur eine Person die Tiere betreuen“, sagt Johnen. Fremden sei der Zutritt zu verwehren. Futter und Wasser für die Tiere muss so geschützt gelagert oder angeboten werden, dass es nicht auch von Wildvögeln angeflogen werden kann. Insgesamt muss der Kontakt mit Wildvögeln komplett unterbunden werden. (dv)