Der Rhein-Erft-Kreis teilt mit, dass zwar noch Anträge gestellt werden können, die verfügbaren Gelder aber bald ausgeschöpft sein werden.
Nur noch 100.000 Euro im TopfSolarförderung des Rhein-Erft-Kreises wird ausgiebig genutzt

Im Topf für das Solarförderprogramm des Kreises sind noch 100.000 Euro für das laufende Jahr (Symbolbild).
Copyright: Rafael Greboggy
Die Neuauflage des Kreis-Solarförderprogramms wird erneut gut abgefragt. Das teilt der Rhein-Erft-Kreis mit. Drei Monate nach dem Start seien von ursprünglich einer Million Euro nur noch 100.000 Euro im Fördertopf für das laufende Jahr. Zwar könnten noch Anträge gestellt werden, „allerdings ist absehbar, dass die verfügbaren Gelder bald ausgeschöpft sein werden“, teilt der Kreis mit. „Das Förderprogramm wird daher geschlossen, sobald die Haushaltsmittel aufgebraucht sind.“
Mit dem im Mai neu gestarteten Förderprogramm „Energieoffensive“ können private Haushalte, Wohneigentümergemeinschaften und Immobilieneigentümer eine Pauschale für die Installation und Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen, Stromspeichern, Wallboxen für Elektroautos, solarthermischen Anlagen sowie Balkonkraftwerken beim Rhein-Erft-Kreis beantragen.
Rhein-Erft-Kreis: Das muss man beim Antrag berücksichtigen
Die Antragsstellung ist bevorzugt digital über das Bürgerportalseite des Rhein-Erft-Kreises, aber auch postalisch möglich. Dem Antrag sollte ein aktuelles Angebot eines Fachunternehmens beigefügt werden. Bei Anträgen auf Förderung für Balkonkraftwerke muss dieses jedoch bereits gekauft und installiert sein. Ist die Anlage bereits in Auftrag gegeben worden, bestellt, gekauft, installiert oder in Betrieb genommen worden (außer bei Balkonkraftwerken), scheidet eine Förderung aus, sofern dies vor der Antragstellung erfolgt ist.
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Nach dem Zuwendungsbescheid hat man ein Jahr lang Zeit, die Anlage in Betrieb zunehmen. Die Auszahlung der beantragten Fördersumme erfolgt mit Einreichung des „Verwendungsnachweis“, der Vorlage der Rechnung, eines Zahlungsbelegs und Fotos der installierten Anlage. Pro Antragsteller kann insgesamt eine maximale Förderung von 1500 Euro gewährt werden. Beratend zur Seite steht das Energie-Kompetenz-Zentrum des Rhein-Erft-Kreises. Termine können telefonisch unter der Rufnummer 02273/95360417 oder per E-Mail vereinbart werden.
Auch 2026 soll es wieder eine Solarförderung geben. Der Rhein-Erft-Kreis ist zum Thema erreichbar unter der Rufnummer 02271/83-16148 oder per E-Mail.