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Nach Einkommen gestaffeltSo viel zahlen Eltern in Rhein-Erft für die Kita-Betreuung

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Bunte Jacken und Taschen hängen an einer Garderobe einer Kita.

Im Rhein-Erft-Kreis ist ein Vergleich der Elternbeiträge schwierig – die Kommunen dürfen die Gebühren jeweils selbst festlegen. (Symbolbild)

In NRW legen die Kommunen die Gebühren für die Betreuung in Kindertagesstätten fest. Wir haben die Elternbeiträge im Rhein-Erft-Kreis analysiert.

Für Eltern ist es nicht immer ganz einfach, den Überblick über mögliche Betreuungsangebote für ihre Kinder zu behalten. Soll mein Kind in die Kindertagespflege, in einen Kindergarten oder erstmal zu Hause betreut werden? Das ist gar keine so abwegige Überlegung. Anspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder zwischen dem ersten und dem dritten Lebensjahr besteht zwar bundesweit. Wer aber von Großeltern oder anderer Seite Hilfe bei der Kinderbetreuung bekommen kann, gibt das eigene Kind vielleicht gar nicht oder erst später in eine Betreuung – denn die kann je nach Wohnort und Region teuer werden.

Für alle Betreuungsangebote kommen je nach Land, Kreis und Stadt unterschiedliche Gebühren auf die Eltern zu. Die Festlegung dieser jeweiligen Elternbeiträge für die Kinderbetreuung ist im Land Nordrhein-Westfalen Sache der Kommunen. Kriterien für Höhe und Staffelung der Beiträge sind in der Regel das Haushaltseinkommen, die Anzahl der zu betreuenden Kinder sowie Betreuungsumfang und das Alter.

Am höchsten sind die Kita-Gebühren im Rhein-Erft-Kreis in Bedburg

In dieser Analyse werden einige Besonderheiten der Elternbeiträge in kommunalen Kindertagesstätten aufgezeigt. Zur besseren Vergleichbarkeit wird sich dabei auf die monatlichen Elternbeiträge von Kindern über drei Jahren konzentriert, bei 45 Stunden pro Woche.

Wer das meiste oder das wenigste zahlen muss, ist in den zehn Städten des Rhein-Erft-Kreises sehr unterschiedlich. Um nicht lediglich einkommensschwache mit besonders starken Familien zu vergleichen, wird in der Analyse der gemeinsame Nenner bei einer Gehaltsstufe von etwa 50.000 Euro jährlichem Haushaltseinkommen gesucht. Alle Kommunen haben in ihren Staffelungen eine Stufe für etwa diesen Wert (in der Grafik als rot dargestellt).

Zunächst ist dabei deutlich zu sehen: Ein tatsächlicher Vergleich fällt aufgrund der uneinheitlichen Abstufungen schwer. Einzig der Spitzenreiter ist klar erkennbar: Bedburg ist im Rhein-Erft-Kreis die Kommune mit der teuersten Kinderbetreuung. Mit einem Haushaltseinkommen im höchsten Bereich bei mehr als 121.000 Euro zahlen Eltern hier 627 Euro. Beitragsfrei ist eine Kita-Betreuung in Bedburg bis zu einem Jahreseinkommen von 15.000 Euro, darüber zahlen Eltern dann in der ersten Stufe bis 25.000 Euro einen Beitrag von 65 Euro.

In Frechen zahlen Eltern auf der höchsten Gehaltsstufe 380 Euro

In anderen Kommunen liegt die Grenze für kostenfreie Betreuung höher. Das heißt, Gebühren für die Betreuung werden erst bei mehr Gehalt fällig. Am höchsten liegen die Grenzen in Bergheim und Wesseling. Hier werden Eltern erst ab einem Jahreseinkommen von mehr als 30.000 Euro beziehungsweise mehr als 27.500 Euro zur Kasse gebeten.

Im Vergleich ist bei einem hohen Jahreseinkommen die Kreisstadt Bergheim die zweitteuerste Stadt, mit 545 Euro Elternbeitrag bei mehr als 120.000 Euro Einkommen – das sind allerdings immer noch fast 100 Euro weniger als in Bedburg. Auf hohen Einkommensstufen fällt Frechen vor allem als „günstig“ auf. Ein Haushalt mit mehr als 150.000 Euro jährlichem Einkommen zahlt für Vollzeitbetreuung 380 Euro.

Elternbeiträge in Rhein-Erft: Wesseling ist die günstigste Kommune

Wesseling steht demgegenüber am günstigsten da – Eltern zahlen in der höchsten Einkommensklasse 325 Euro monatlich, also knapp die Hälfte von Bedburg. Doch hier zeigen sich auch deutlich die Probleme des Vergleichs: In Bedburg, Bergheim, Frechen und einigen anderen Kommunen liegt die höchste Einkommensstufe bei einem Jahreseinkommen von mindestens 100.000 Euro. In Wesseling ist der Höchstbetrag bereits bei mehr als 77.500 Euro erreicht. 

Auf der Vergleichsstufe von etwa 50.000 Euro Jahresgehalt fallen die Beitragsunterschiede nicht so stark aus wie in hohen Einkommensklassen. Die Kommunen in Rhein-Erft fordern auf diesem Level monatliche Gebühren zwischen 111 und 186 Euro. Eltern in Kerpen bezahlen dabei mit 111 Euro den geringsten Beitrag. Bedburg ist mit 186 Euro erneut am teuersten. In der Mitte liegen Hürth mit 143 Euro und Elsdorf mit 153 Euro. Pulheim, Frechen und Wesseling liegen etwas darunter, Erftstadt, Brühl und Bergheim darüber.

Bedburg will mit mehr Gehaltsstufen mehr Gerechtigkeit schaffen

In Bedburg ist man sich derweil durchaus bewusst, die teuerste Kommune zu sein. „Im Vergleich zu den anderen Städten im Kreis sind wir über dem Durchschnitt“, bestätigt Klaus Brunken, Leiter des Fachdienstes Schule, Bildung und Jugend. Er verfasste die Beitragssatzung für die Stadt selbst mit. Die hohe Anzahl von vierzehn Einkommensstufen, die von 15.000 bis über 121.000 Euro Jahreseinkommen reiche, habe ebenso ihren Grund. „Wir wollen dadurch relativ gesehen mehr Gerechtigkeit bei der Verteilung der Beiträge schaffen“, sagt er.

Es sei im Grunde genommen recht einfach: „Mehrverdiener können auch mehr Kosten tragen, deshalb haben wir in Bedburg auch im höheren Einkommensbereich mehr Abstufungen.“ In der Tat hat Bedburg etwa gleich viele Abstufungen über und unter dem mittleren Betrag von etwa 50.000 Euro Jahreseinkommen. Hier kostet die Eltern eine 45-Stunden-Betreuung monatlich 186 Euro, bei einem Jahreshaushaltseinkommen zwischen 45.000 und 49.000 Euro. 

Rhein-Erft: In vielen Kommunen ist die niedrigste Gehaltsstufe beitragsfrei

Die Steuerungsgewalt der Kommunen über die Elternbeiträge wirkt sich nicht nur auf die Höhe der Beiträge aus, sondern auch auf die Anzahl der Staffelungen. Beispielsweise arbeiten fast alle Städte mit zehn oder mehr Einkommensstufen. Bedburg hat mit vierzehn die höchste Zahl an Stufen, Wesseling mit sieben die niedrigste. Pulheim und Hürth staffeln über neun Einkommensgruppen. Alle weiteren Kommunen über zehn oder mehr.

Auffällig ist in Wesseling nicht nur die vergleichsweise niedrige Anzahl an Einkommensstufen, sondern auch die beitragsfreien Stufen. Bis zu einem Jahreseinkommen von 27.500 Euro ist in der Stadt die Kita-Betreuung beitragsfrei. Das umfasst in Wesseling die zwei niedrigsten Einkommensstufen bis zu 18.000 Euro und zwischen 18.000 und 27.500 Euro. Bei einem Jahreseinkommen zwischen 27.500 und 40.000 Euro wird der niedrigste Beitragssatz von 91 Euro für ein Ü3-Kind fällig.

Wir wollten die unteren Einkommensstufen möglichst belastungsfrei halten.
Matthias Neeser, Beigeordneter für Soziales und Wohnen in Wesseling.

Die Entscheidung, in zwei Stufen beitragsfrei zu bleiben, sei Absicht, berichtet Wesselings Beigeordneter für Soziales, Matthias Neeser. „Aufgrund der Sozialstruktur in Wesseling wollten wir damals bei der Festlegung die unteren Einkommensstufen möglichst belastungsfrei halten“, sagt Neeser.

In Wesseling verdient ein Steuerzahler laut dem Mikrozensus von 2018 durchschnittlich 37.669 Euro jährlich. Auch hier ist die Stadt im Kreis das Schlusslicht. Am meisten verdienen die Steuerzahler durchschnittlich in Pulheim, nämlich 52.832 Euro. Obwohl Bedburg die höchsten Kita-Beiträge verlangt, landet es beim Durchschnittsgehalt mit 41.719 Euro eher im Mittelfeld.

Trotzdem gebe es auch in Wesseling Bedarf für eine Modernisierung der Einkommensstaffelung, sagt Matthias Neeser. „Wir sollten unser Konzept modernisieren, um eine bessere Vergleichbarkeit zu schaffen“, betont er. „Ich halte es durchaus für vertretbar, in höheren Einkommensstufen, mehr zu verlangen. In einem neuen Entwurf könnten diese Stufen besser ausdifferenziert werden. Ich plädiere dafür, die Beiträge in einem angemessenen Rahmen zeitgemäßer zu gestalten.“


Das örtliche Jugendamt entscheidet in NRW, „ob und in welcher Höhe Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege erhoben werden“, teilt das NRW-Familienministerium in seinem Kita-Portal mit. Erheben die Kommunen Gebühren für die Betreuung, müssen gewisse Rahmenbedingungen erfüllt werden.

Die Gebühren müssen sozial gestaffelt werden, nach Kriterien wie dem Einkommen der Eltern, der Anzahl der Kinder und der täglichen Betreuungszeit. Die letzten beiden Betreuungsjahre des Kindes, bevor es in die Grundschule kommt, sind beitragsfrei. Außerdem können Beiträge vom örtlichen Jugendamt bei niedrigem Einkommen übernommen werden, insbesondere wenn Eltern Wohngeld oder Sozialgeld beziehen. Dann können Elternbeiträge auch reduziert oder erlassen werden. Die Bedingungen dafür legen die Kommunen in ihren Satzungen fest.

Die Rahmenbedingungen für die Betreuung in Kindertagesstätten sind nicht überall einheitlich und können sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. In Berlin ist die Kindertagesbetreuung zum Beispiel beitragsfrei, hier zahlen Eltern lediglich einen Verpflegungsanteil. In Hessen ist die Kita-Betreuung ab dem dritten Lebensjahr bis zu sechs Stunden am Tag gebührenfrei.

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