Der erfolgreiche Kampf wirkt sich bis heute auf das Selbstverständnis der Stadt am Rhein aus. Das wurde in einer Feierstunde deutlich.
Seit 50 Jahren selbstständigDarum ist Wesseling ein „prächtig Stöckche Äd“

Im Wesselinger Rathaus wurde die Selbstständigkeit der Stadt gefeiert. Sie jährte sich zum 50. Mal. Bürgermeister Ralph Manzke hob deren Bedeutung hervor.
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Ein halbes Jahrhundert kommunale Identität – dieses Jubiläum wurde am Samstag (6. Dezember) mit einer Feierstunde im Neuen Rathaus in Wesseling begangen. Genau vor 50 Jahren am Nikolaustag bestätigte ein richtungsweisendes Urteil die kommunale Selbständigkeit der Stadt.
An jenem 6. Dezember 1975 waren alle froh, „den Spuk überstanden zu haben“, sagte damals der ehemalige Wesselinger Bürgermeister Martin Reglin. Denn an diesem Tag wurde das Urteil zu Wesselings Selbstständigkeit am Landesverfassungsgericht in Münster gefällt. Die im Jahr zuvor beschlossene Eingemeindung der Stadt Wesseling nach Köln wurde für verfassungswidrig erklärt. Am Abend feierten 10.000 Menschen auf dem Alfons-Müller-Platz diesen Erfolg.
Die Einigkeit aller politischen und gesellschaftlichen Kräfte hat Wesseling stark gemacht
Das Urteil von 1975 ist für viele Wesselinger bis heute ein Symbol des lokalen Zusammenhalts. „Die Einigkeit aller politischen und gesellschaftlichen Kräfte hat Wesseling stark gemacht“, betonte Bürgermeister Ralph Manzke (SPD) in seiner Begrüßungsrede. Für viele Gäste im Foyer, zu denen auch einige Zeitzeugen gehörten, bleibt das Ringen um die Selbständigkeit auch ein Beispiel dafür, wie bürgerliches Engagement demokratische Entscheidungen beeinflussen kann.
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In Gesprächen tauschten sich die Anwesenden darüber bei einer Tasse Glühwein aus. Welch eine politische und emotionale Befreiung das Urteil damals war, spiegelte eine TV-Reportage aus Wesseling nach der Urteilsverkündung wider, die zum Auftakt der Feier gezeigt wurde. Zudem erinnerten nachgefertigte Transparente an den Protest der Einwohner gegen die Eingemeindung nach Köln.

10.000 Menschen feierten 1975 auf dem Alfons-Müller-Platz den Erfolg.
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Stadtarchivarin Martina Zech blickte mit Fotos und Dokumenten auf einer großen Leinwand auf die bewegten Jahre zurück. Sie berichtete, wie Wesseling 1972 zunächst das Stadtrecht bekam, wie die Sorge wuchs, nach Köln eingemeindet zu werden, da der große Nachbar Millionenstadt werden und sein Stadtsäckel aus Sicht der Wesselinger mit den sprudelnden Gewerbesteuern der Industriestadt Wesseling füllen wollte.
Bilder erinnerten an den Protest der Wesselinger gegen die kommunale Neugliederung, an das Volksbegehren „Aktion Bürgerwille“, bei dem sich knapp 84 Prozent der Wesselinger Wahlberechtigten im Februar 1974 für die Eigenständigkeit ihrer Stadt aussprachen. Es gründeten sich Bürgerinitiativen, es folgten Demonstrationen und schließlich zog die Stadt mit dem renommierten Anwalt Dieter Sellner vor Gericht gegen das „Köln-Gesetz“, mit dem der Landtag von NRW im September 1974 zunächst die Eingemeindung Wesselings nach Köln besiegelt hatte.

Nachgefertigte Transparente erinnerten an den Protest der Einwohner gegen die Eingemeindung nach Köln.
Copyright: Kathrin Höhne
„Die kommunale Selbstverwaltung besitzt hier eine besondere historische Dimension“, resümierte Manzke. „Die Rückgewinnung der kommunalen Freiheit war keine Formalie, sie war ein Auftrag eines Souveräns einer Demokratie.“ In diesem Sinne forderte er die Gäste auf, die Stadt mitzugestalten und dazu beizutragen, „dass Wesseling unabhängig bleibt“. Einen Schlusspunkt setzte das gemeinsame Singen des Heimatliedes von Johannes Beyer „Wesseling – du prächtig Stöckche Äd“.
