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Revision am BGH erfolgreichBonner Richter müssen Strafmaß für Drogenkurier neu verhandeln

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Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug Bundesgerichtshof (BGH), aufgenommen vor dem BGH.

Die Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe war im Fall eines 42-jährigen Drogenkuriers erfolgreich.

Das Verfahren gegen einen 42-jährigen Drogenkurier aus Bratislava erfährt eine Fortsetzung.

Am 25. Januar vergangenen Jahres kontrollierte der Zoll an der Raststätte Logebachtal West zwei Wagen mit slowakischen Nummernschildern – eine Mercedes B-Klasse und einen Audi A8. In dem Mercedes fanden die Fahnder insgesamt rund sechs Kilo Crystal Meth und im vergangenen September waren die beiden Fahrer, zwei 54 und 42 Jahre alte Männer aus der slowakischen Hauptstadt Bratislava, vor dem Bonner Landgericht zu jeweils viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Nachdem der Revisionsantrag der Anwältin des Jüngeren, Astrid Aengenheister, vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe Erfolg hatte, wird gegen den 42-Jährigen nun erneut verhandelt.

Bei der Kontrolle in Bad Honnef fanden die Beamten Drogen nur in einem Auto

Die Tatsachen müssen die Richter der nun zuständigen 10. Großen Strafkammer allerdings nicht erneut aufrollen: Der BGH hatte das Urteil nur in der Strafzumessung beanstandet. In der Oberklasselimousine des 42-Jährigen waren nämlich keine Drogen gefunden worden, er war als Späher seinem Kurierkollegen vorausgefahren. Dennoch hatte das Gericht die Einziehung des Autos angeordnet, dabei aber im Urteil nicht deutlich gemacht, dass dies eine Ermessensentscheidung war.

Außerdem bemängelten die Karlsruher Richter, dass beide Kuriere kommentarlos zu gleichlangen Freiheitsstrafen verurteilt worden waren: Das Gericht hätte prüfen müssen, ob nicht die Einziehung des Wagens möglicherweise zu einer etwas geringeren Haftdauer hätte führen können, beziehungsweise die identische Haftdauer weiter begründen müssen. In der neuen Verhandlung gab der Slowake an, dass das Auto gar nicht ihm gehöre, sondern seiner Mutter.

In der ersten Verhandlung hatten die beiden Verteidiger der Kuriere – neben Aengenheister noch Martin Kretschmer für den 54-Jährigen – jeweils vergeblich Freisprüche für ihre Mandanten beantragt: Die Männer hatten nämlich angegeben, dass sie nichts von den Drogen in dem Mercedes gewusst hätten. Er sei Bauunternehmer und habe hin und wieder auch Autos gegen Entgelt vermietet, so der Angeklagte 42-Jährige im ersten Prozess. So sei es auch mit der B-Klasse geschehen, für die er pro Tag 30 Euro verlangt habe.

Der Mieter habe das Auto aber in den Niederlanden stehengelassen, weil ihm Schlüssel und Handy gestohlen worden seien. Gemeinsam mit dem 54-jährigen Mitangeklagten habe er sich dann in der A-Klasse seiner Mutter auf den Weg gen Nordwesten gemacht, um den Wagen zurückzuholen. Vor Ort hätten sie den Tüten im Kofferraum keine Beachtung geschenkt, zwischen denen die Fahnder schließlich die Drogen, entdeckten. In einem zugeklebten Karton befanden sich rund fünf Kilo Metamphetamin und ein Kilo Levamphetamin, so die korrekte Bezeichnung der Rauschgifte.

Bonner Richterin spricht von „unplausibler Geschichte“

Dass diese „unplausible Geschichte“, wie es die Vorsitzende Richterin in der ersten Verhandlung formuliert hatte, offensichtlich nicht den Tatsachen entspricht, muss in dem aktuellen Verfahren nicht erneut begründet werden. An der Tatsachenfeststellung des ersten Urteils hatten die obersten deutschen Richter nämlich nichts auszusetzen. Die Kammer muss nurmehr über die Strafhöhe und die Frage entscheiden, ob es bei dem Einzug der Oberklasselimousine bleibt. Anwältin Aengenheister hat dazu jedenfalls beantragt, die Mutter als Zeugin zu hören. Falls das Gericht den Antrag ablehnt, könnte ein Urteil bereits in der kommenden Woche verkündet werden.