Drei Jahre HaftRäuber entschuldigte sich während des Überfalls in Sankt Augustin

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Landgericht_Bonn

Der Eingang zum Landgericht Bonn (Symbolbild)

Bonn/Sankt Augustin – „Warte bitte ein paar Minuten, bevor du die Polizei rufst“, hatte der Räuber sein Opfer nach der Tat gebeten und ihm mit den Worten „Sorry für den stressigen Tag“ die Faust zum Gruß („fist bump“) entgegengestreckt. Trotz dieses versöhnlichen Abschieds muss der Täter, ein Mann aus Sankt Augustin, für drei Jahre in Haft.

Die Richter der 10. Großen Strafkammer unter dem Vorsitz von Mark Eumann befanden ihn des besonders schweren Raubes sowie der besonders schweren räuberischen Erpressung für schuldig. Der 38-Jährige hatte eingeräumt, am 6. August eine Tankstelle an der Siegstraße in Sankt Augustin überfallen zu haben. Das Gericht ordnete zudem an, dass er sich einem Drogenentzug unterziehen muss.

Drogensucht besteht seit der Schulzeit

Weil er dringend Geld zum Kauf von Heroin gebraucht habe, sei er auf die dumme Idee gekommen, die Tankstelle zu überfallen. Das hatte der Mann gleich zu Beginn des ersten Verhandlungstages zugegeben. Bereits in der Schule habe er regelmäßig gekifft und „Pillen eingeworfen“.

Für letzteres hat das Geld wohl auch noch vor der Tat gereicht, dazu kamen drei Biere, „um sich Mut anzutrinken“. Derart vorbereitet habe er sich dann auf seinem silbernen Rennrad auf den Weg zur Siegstraße gemacht. Im Gepäck sei ein Küchenmesser mit einer 15 bis 20 Zentimeter langen Klinge gewesen.

Beute betrug nur 650 Euro

An der Tankstelle musste der Mann feststellen, dass diese bereits geschlossen war. Am Hintereingang gelang es ihm aber, den einzigen Mitarbeiter beim Müllhinaustragen abzufangen. „Alles Geld her“, drohte der Räuber dem 20-Jährigen mit vorgehaltener Waffe und nötigte ihn, in den Innenraum zurückzukehren.

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Dort lagen griffbereit die zum Zählen ausgebreiteten Tageseinnahmen der Früh- und der Spätschicht – 650 Euro in bar. Weil der Überfallene die Frage, ob es noch mehr Geld gebe, verneinte, ließ sich der Räuber noch eine Schachtel Zigaretten geben. Das brauchte ihm zwar keine deutlich höhere Strafe ein, macht aber juristisch den Unterschied zwischen Raub und räuberischer Erpressung aus.

Täter redete während des Überfalls beruhigend auf Tankstellenmitarbeiter ein

Wegen des Geständnisses, der geringen Beute und nicht zuletzt wegen seiner einigermaßen empathischen Art, das Verbrechen zu begehen, nahm das Gericht aber einen minderschweren Fall an: Bereits zu Beginn des Raubes hatte der 38-Jährige beruhigend auf den Mitarbeiter eingeredet.

Den Faust-Gruß habe er vor Verblüffung fast erwidert, hatte der 20-Jährige ausgesagt. Obwohl ihm der Täter offenbar also nicht besonders unsympathisch war, hatte er dennoch an der Tat zu knapsen: Aus Angst habe er seinen Job an der Tankstelle aufgeben und seine Schauspielausbildung aus finanziellen Gründen zunächst ruhen lassen müssen. Mittlerweile habe er sich aber gefangen und den Überfall verdaut.

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