Urteil gegen DrogendealerLandgericht Bonn schickt Bad Honnefer in Haft

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Der Eingang vom Bonner Landgericht. 

Bonn/Bad Honnef – Eigentlich war es ein Fehler der Drogenfahnder, wegen dem sie bei einem Dealer innerhalb kurzer Zeit gleich zwei Mal angeklopft haben: Bei der ersten Hausdurchsuchung am 13. August 2021 in Bad Honnef sicherten sie zwar 650 Gramm Marihuana, auch Amphetamine, Haschisch und weitere Modedrogen, aber sie hatten vergessen, die Waffen – darunter ein Samurai-Schwert, einen Baseballschläger und ein Messer – zu beschlagnahmen.

Also rückten sie im Februar 2022 erneut aus, um die Nachlässigkeit zu korrigieren. Dabei stießen sie auf einen nervösen, alleinerziehenden Vater, der just seinen Sohn mitsamt Schulranzen in die Schule schicken wollte. Aber die Fahnder misstrauten der Alltagsszene, stoppten den damals 13-Jährigen, warfen einen Blick in den Ranzen und entdeckten 100 Gramm Marihuana, sorgfältig verpackt und in einer Tüte gesichert.

33-Jähriger aus Bad-Honnef muss mehr als zwei Jahre in Haft

Das Bonner Landgericht hat den 33-Jährigen aus Bad Honnef am Dienstag wegen Drogenhandels mit Waffen in einem minderschweren Fall sowie unerlaubter BTM-Abgabe an Personen unter 18 Jahren zu zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Nach der Urteilsverkündung wurde der Haftbefehl des Angeklagten, der seit der Festnahme sechs Monate in Untersuchungshaft gesessen hatte, aufgehoben.

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Der drogenabhängige Angeklagte solle, so die Kammer, vor dem Haftantritt eine Drogentherapie machen. Einen solchen Platz zu organisieren, sei in Freiheit einfacher als wenn der Kandidat im Gefängnis sitze.

Damit kam der 33-Jährige nach dem Urteil auf freien Fuß, muss sich allerdings zwei Mal in der Woche bei der Polizei melden und zweiwöchentlich mit Urintests nachweisen, dass er clean ist.

14 Jahre alter Sohn des Angeklagten in Obhut des Jugendamtes

Für den Sohn hat der Vorfall mit dem Rucksack besonders bittere Konsequenzen: Denn nach der Festnahme des Vaters kam der heute 14-Jährige in die Obhut des Jugendamtes, wo er vorerst auch bleiben wird. Denn auch seine drogensüchtige Mutter kann sich seit Jahren bereits nicht um ihr Kind kümmern und hatte das dem Vater überlassen.

Die Wegnahme seines Sohnes jedoch ist für den Angeklagten, der umfassend gestanden hatte, auch die wahre Strafe für sein „verwerfliches“ Handeln: „Ich kann mir nicht verzeihen“, hatte er im Prozess bereut, „dass ich wegen meiner Sucht meinen Sohn in eine so schreckliche Situation gebracht habe.“

Schließlich hatte auch der Angeklagte selber als Kind erlebt, wie einsam und verloren man in einer drogensüchtigen Familie aufwächst: Auch er hatte eine abhängige Mutter, die sich nicht kümmerte, und kam mit kaum zehn Jahren an die Zigarette, dann ans Kiffen und kurz darauf an die Nadel. Und bereits als 18-Jähriger erstmals in Jugendhaft. 

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