Der Streit um die Sanierung und den Umbau des Burghofes im Siebengebirge ist immer noch ein Fall für die Gerichte.
BUND klagtStreit um den historischen Burghof in Königswinter beschäftigt weiter die Gerichte

Idyllisch im Siebengebirge gelegen: Der Burghof in Sichtweite von Schloss Drachenburg beschäftigt seit Jahren die Gerichte.
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In dem seit 2022 laufenden Rechtsstreit um die Sanierung und den Umbau des Burghofes auf halber Höhe zum Drachenfels drehen die Parteien eine weitere juristische Runde. Nachdem das Verwaltungsgericht Köln zuletzt entschieden hat, dass das umstrittene Projekt aufgrund von Nachbesserungen nicht mehr gegen Umweltschutzrecht verstoße, hat der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) gegen die Entscheidung geradewegs Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster eingelegt. Es sei offen, ob der aktuelle Beschluss vor dem OVG Bestand haben werde, so BUND-Sprecher Achim Baumgartner.
Der Rhöndorfer Immobilienunternehmer und Weingutbesitzer Bernd G. Siebdrat verfolgt seit 2020 das Ziel, dem seit Jahrzehnten leerstenden einstigen Gutshof von Schloss Drachenburg neues Leben einzuhauchen. Geplant sind unter anderem ein Gastronomiebereich mit Außengastronomie, sieben Ferienwohnungen sowie Ausstellungs- und Seminarräume.
BUND geht mit zwei Klagen gegen das Projekt Burghof in Königswinter vor
Der BUND hält solch ein Projekt für nicht vereinbar mit der Naturschutzgebietsverordnung für das Siebengebirge und dem europäischen FFH-Schutzgebiet (Fauna Flora Habitat). Klagen gegen die Stadt und den Rhein-Sieg-KreisAuf zwei Schienen geht der Umweltverband gegen den Burghofumbau vor.
Eine Klage richtet sich gegen den Ausnahmebescheid des Rhein-Sieg-Kreises als Untere Naturschutzbehörde, eine zweite Klage zielt gegen die Baugenehmigung der Stadt Königswinter. Bei dem Verfahren gegen die Stadt steht nach Angaben einer Sprecherin des Verwaltungsgerichts in Köln noch eine Entscheidung darüber aus, ob die 2024 im Eilverfahren festgestellte aufschiebende Wirkung Bestand hat.
Seinerzeit war ein Baustopp die Folge gewesen. Zuvor hatte im Verfahren gegen den Kreis aber auch schon das OVG Münster einen vorläufigen Baustopp verhängt. Damit hatte der BUND seinerzeit mit einer Beschwerde Erfolg gehabt.
Jetzt aber war das Verwaltungsgericht in Köln nach Angaben der Sprecherin in Bezug auf den Bescheid des Kreises der Auffassung, das Verfahren verstoße „nach Nachbesserungen“ nicht mehr gegen Umweltschutzrecht. Somit stünde dem Vorhabenbeginn schon vor Abschluss des Klageverfahrens eigentlich nichts entgegen. Allerdings seien da eben noch die zweite Klage gegen die Baugenehmigung der Stadt und die erneute Beschwerde vor dem OVG.
Investor sieht in Gerichtsbeschluss einen Schritt in die richtige Richtung
Achim Baumgartner sagte dieser Zeitung, er habe den Eindruck, die beiden Gerichtsinstanzen spielten eine Art Pingpong. Die eine entscheide gegen einen Baustopp, die andere dafür. Bei der aktuellen Entscheidung beziehe sich das Gericht zudem auf die Regelungen in der Naturschutzgebietsverordnung für das Siebengebirge, die jedoch „in zentralen Punkten nicht anwendbar sind, da sie gegen europäisches Naturschutzrecht verstoßen“. Nach Einschätzung des BUND sind die FFH-Regelungen strenger und lassen weniger Ausnahmen bei Aspekten wie Denkmalschutz oder Forstwirtschaft zu.
Den jüngsten Beschluss des Verwaltungsgerichts in Bezug auf den Rhein-Sieg-Kreis wertet der Investor Bernd G. Siebdrat als „positiven Schritt in die richtige Richtung“, wie er der Redaktion dieser Zeitung auf Anfrage sagte. Seit sieben Jahren verfolge er inzwischen das Projekt am Drachenfels und habe gelernt, mit der Situation umzugehen.
Der Investor, der erfolgreich die Gastronomie Haus im Turm in Rhöndorf und ein Weingut führt, bleibt angesichts des langwierigen Verfahrens weiter gelassen. In dem Projekt stecke nicht nur viel Herzblut, sondern inzwischen auch viel Geld. Aber das Vorgehen des BUND stößt bei Bernd G. Siebdrat auf Unverständnis. Weder in Oberbayern noch in Südtirol würde solch ein Projekt auf Probleme stoßen.
Zumal der Burghof nicht mitten im Wald liege, sondern nur 100 Meter entfernt sei von einer Trasse – gemeint sind der Eselsweg zum Drachenfels und die Drachenfelsbahn –, die 600.000 Menschen im Jahr benutzten. Niemand habe Verständnis für die Schwierigkeiten, die komplette Bevölkerung sei dafür, so der Investor. Der Burghof sei seit rund 250 Jahren ein Gastronomiebetrieb und seit 100 Jahren ein Hotel gewesen. Siebdrat: „Der Ursprung von Schloss Drachenburg ist der Burghof.“
