Meine RegionMeine Artikel
AboAbonnieren

Neubauten geplantMieter der WWG Königswinter wehren sich vor Gericht gegen Räumungsklage

3 min
Drei zweigeschossige Gebäude mit einer Grünfläche, alles ist umgeben mit einem Bauzaun.

Insgesamt drei Altbauten aus den 1950er Jahren will die städtische WWWG am Stadtgarten abreißen.

Ein Ehepaar will seine Wohnung in den Altbauten am Stadtgarten in Königswinter nicht räumen. Sie wehren sich gegen eine Räumungsklage. Stehen die Neubauten auf der Kippe?

Besonders schön wirkt es nicht, das graue Haus in der südlichen Königswinterer Altstadt. Und tatsächlich: Die städtische Wirtschaftsförderungs- und Wohnungsbaugesellschaft (WWG) plant den Abriss von drei Wohneinheiten, die in den 50er Jahren alle im selben schmucklosen Stil am Stadtgarten errichtet worden waren. Um dort neuen, zeitgemäßen Wohnraum zu schaffen, hat die Gesellschaft bereits vor über drei Jahren allen Mietern gekündigt. Die Bewohner sind mittlerweile auch fast ausnahmslos ausgezogen – bis auf eine Partei, die nun dem drohenden Abriss wie das berühmte gallische Dorf aus den Asterix-Comics trotzen will.

So drückte es zumindest der Anwalt der verbliebenen Mieter, Yannick Börter, in den beiden Verhandlungsterminen vor dem Königswinterer Amtsgericht aus. Die Gesellschaft hatte die Auszugsunwilligen nämlich auf Räumung ihrer Wohnung verklagt und das Ehepaar wehrt sich seither mit allen ihm zur Verfügung stehenden juristischen Mitteln. Die Eheleute wollen unbedingt in dem Haus wohnen bleiben.

Sachverständiger bezweifelt Sanierungsbedarf in Altbauten

Nach dem zweiten Termin Anfang August dürfen sie nun wieder einen Funken Hoffnung hegen: Voraussetzung für die Wirksamkeit der Räumungsklage ist nämlich die Unwirtschaftlichkeit einer Sanierung des bestehenden Gebäudeensembles. Ein Abriss und Neubau sei deutlich wirtschaftlicher, hatten die Vertreter der WWG argumentiert. Möglicherweise haben sie es sich dabei aber etwas zu einfach gemacht: Ein vom Gericht beauftragter Sachverständiger sah nämlich überhaupt keinen konkreten Sanierungsbedarf.

Das Gebäudeensemble befinde sich in einem für das Baujahr angemessenen Zustand. Sogar neue Fenster seien bereits eingebaut, der Rest der Bausubstanz sei zwar nicht überragend, aber durchaus in einem akzeptablen Zustand. Dass die potenziellen Bauherren in spe mit dem Neubau auch den in der Königswinterer Altstadt knappen, zusätzlichen Wohnraum schaffen wollen, spielt nach Börters Rechtsauffassung im Rahmen der Räumungsklage keine Rolle.

Die WWG plant aktuell konkret den Abriss der drei Vierfamilienhäuser „Am Stadtgarten 2-6“. Die zwölf Wohnungen verteilen sich auf eine Gesamt-Wohnfläche von 810 Quadratmetern. Das Gebäudeensemble soll durch zwei neue Mehrfamilienhäuser samt gemeinsamer Tiefgarage ersetzt werden. In dem Neubau sollen 25 Wohnungen mit insgesamt 1806 Quadratmetern Fläche entstehen. Der Wohnungsbestand würde sich um 13 Wohnungen erhöhen, die Wohnfläche verdoppeln. Dazu kommen noch einmal 690 Quadratmeter Gewerbefläche im Erdgeschoss.

Entwurf eines Mehrfamilienhauses.

So soll der WWG-Neubau am Stadtgarten in Königswinter aussehen.

Zwischenzeitlich wird die zum Abriss vorgesehene Immobilie von der Stadt auch als Flüchtlingsunterkunft genutzt. Auf einen Vergleich mögen sich die Mieter nicht einlassen. Ihr erklärter Wille ist es, in dem Haus wohnen zu bleiben. Herauskaufen wollen sie sich nicht lassen. Bei ihrem Unterfangen wird das Ehepaar laut Anwalt Börter von einer Bürgerinitiative unterstützt, die das Projekt von Anfang an kritisch begleitet und sich bereits erfolgreich für das Abspecken der ursprünglichen Planung eingesetzt hatte.

Ob Amtsgerichtsdirektor Oliver Schoenijahn, der die Sache verhandelt, nun das gesamte Neubauvorhaben trotz vorhandener Baugenehmigung wird kippen müssen, scheint an einem seidenen Faden zu hängen. Eine Entscheidung will er am 24. September verkünden.