Das Schnäppchen entpuppte sich als Schrott: Eine Händlerin, die Niederkasseler Friseuren angeblich hochwertige Scheren aufschwatzte, landete vor Gericht.
WucherNiederkasseler Friseure bringen Scherenhändlerin vor Gericht

Schnäppchen oder Schrott? Friseure aus einem Salon in Niederkassel zeigten eine Scheren-Verkäuferin wegen Wuchers an. (Symbolbild)
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Die Dame, die im vergangenen Jahr Friseursalons in der Region abklapperte, verfügte offenbar über einige Überzeugungskraft. Sie schwatzte drei Niederkasseler Friseuren vermeintlich hochwertige japanische Scheren auf, fünf Stück für 650 Euro, ein seltenes Schnäppchen, betonte sie.
Doch eine spätere Internetrecherche brachte die Ernüchterung: Die mit auffälligen Ornamenten verzierten Gerätschaften wirkten nur edel, waren aber Billigware. Lediglich 20 Euro hätten die Herren Haarkünstler pro Schere bei einem großen Online-Händler auf den Tisch legen müssen. Langlebige Schneidwerkzeuge aus extra gehärtetem Edelstahl kosten hingegen schon mal mehrere Hundert Euro.
Betrugsfall in Niederkassel hatte Vorläufer in Unna
Die Friseure ärgerten sich nicht nur über ihre Gutgläubigkeit und den herben finanziellen Verlust, sie wollten der Betrügerin auch das Handwerk legen. Ihre Anzeige bei der Polizei wegen Wuchers brachte ans Licht: Die Frau war vor einigen Jahren bereits vor dem Amtsgericht Unna wegen eines gleich gelagerten Betrugs an Kollegen zu einer Geldstrafe verurteilt worden, ist also einschlägig vorbestraft.
Dort erschien sie allerdings nicht zur Hauptverhandlung, so dass die Geldstrafe gegen sie per Strafbefehl verhängt wurde. Auch die nächsten Anklagen wegen Urkundenfälschung vor den Gerichten in Bad Hersfeld und Remscheid – sie legte in der Coronazeit eine imitierte Impfbescheinigung vor und fuhr mit gefälschten Kfz-Kennzeichen – wurden so erledigt.
In Siegburg das gleiche Spiel: Die Angeklagte tauchte ebenfalls nicht vor dem Amtsgericht auf. Zur Rechenschaft gezogen wird sie trotzdem. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft und Richter René Dabers einigten sich auf eine saftige Geldstrafe von 7500 Euro (150 Tagessätze à 50 Euro). Die Höhe der Tagessätze entspricht einem angenommenen Monats-Nettolohn von 1500 Euro.
Diesen Strafbefehl erhält die Frau nun per Einschreiben. Legt die Verurteilte dagegen Widerspruch ein, und sei es auch nur, weil sie ein geringeres Einkommen hat, wird ein neuer Verhandlungstermin angesetzt, zu dem sie wieder geladen wird. Bleibt sie erneut fern, wird die Strafe rechtskräftig.
Ob sie in der Region fünf drei Scheren an den Mann brachte oder ob diese Fälle nur die Spitze des Eisbergs sind, blieb unklar. Betrug und Wucher sind Antragsdelikte, das heißt, dass die Strafverfolgungsbehörden nur dann tätig werden, wenn die Geschädigten formell Anzeige erstatten.