Verbände wollen das Gebiet unter Schutz stellen. Laut Bezirksregierung können Windkraftgebiete auch in Naturschutzgebieten ausgewiesen werden.
BiotopNaturschutzverbände in Rhein-Sieg sehen Nutscheid durch Windkraftgebiete gefährdet

In der Nutscheid sollen Windkraftanlagen entstehen, dagegen wehren sich Naturschutzverbände. (Symbolbild)
Copyright: Hauke-Christian Dittrich/dpa
Erneut haben sich die drei Naturschutzverbände BUND, Nabu und Rheinisch-Bergischer Naturschutzverein (RBN) aus dem Kreis aus Sorge um die Waldgebiete in der Nutscheid an die Kölner Bezirksregierung gewandt. Sie sehen mehrere schutzwürdige Gebiete durch geplante Windkraftanlagen gefährdet, wie sie jetzt auch im Teilplan Erneuerbare Energien mit seinen Windenergiegebieten im neuen Regionalplan vorgesehen sind.
Dabei beziehen sich die Verbände vor allem auf den Schutz eines Hang-Quellmoores bei Ruppichteroth-Ifang. Dieses Gebiet, das laut Umweltexperte Heinz Schumacher vom Ruppichterother Ortsverband des RBN in seiner Art einzigartig im gesamten Kreis ist, wollen sie deshalb unter Naturschutz gestellt wissen. Die Bezirksregierung betonte allerdings auf Anfrage dieser Zeitung, dass im Regionalplan Windenergiegebiete auch in Naturschutzgebieten festgesetzt werden könnten.

Glockenheiden blühen in der Nähe des Hang-Quellmoores. Sie sind laut Naturschutzverbänden durch Windkraftanlagen gefährdet.
Copyright: Heinz Schumacher
Die 140 Hektar große Fläche mit naturnahen Bächen und alten Laubmischwäldern ist schon jetzt als Wildnisgebiet und wertvolles Biotop ausgewiesen. Die Verbände erinnern gleichzeitig an ihre Anträge von 2013 und 2022 mit dem Ziel, insgesamt vier Naturschutzgebiete auszuweisen. Daraufhin lautete die Antwort der Kölner Bezirksregierung: „Aufgrund fehlender Kapazitäten ist die Bearbeitung von neu auszuweisenden Naturschutzgebieten derzeit nicht möglich.“
Während in nahezu allen Kreisen unseres Regierungsbezirks bereits flächendeckend Landschaftspläne vorliegen, sind die durch den Rhein-Sieg Kreis unter anderem auch für die Nutscheid noch nicht umgesetzt worden.
Das bestätigte Dirk Schneemann von der Bezirksregierung. Der Pressesprecher stellte aber fest, es obliege grundsätzlich den Kreisen, als Träger der Landschaftsplanung für ihr Gebiet Landschaftspläne aufzustellen und darin naturschutzfachlich wertvolle Gebiete zu sichern. Schneemann: „Während in nahezu allen Kreisen unseres Regierungsbezirks bereits flächendeckend Landschaftspläne vorliegen, sind die durch den Rhein-Sieg-Kreis unter anderem auch für die Nutscheid noch nicht umgesetzt worden.“
Status des Naturschutzgebietes für Nutscheid laut Bezirksregierung in Teilen bereits gegeben
Dort, wo kein Landschaftsplan vorliege, könne der Schutz von Flächen hilfsweise durch Verordnungen der Höheren Naturschutzbehörde erfolgen, soweit die personellen Kapazitäten und die Priorisierungen dies zuließen. Mittelfristig könne dies, wie den Naturschutzverbänden bereits mehrfach mitgeteilt worden sei, für die Nutscheid allerdings nicht in Aussicht gestellt werden.
Zu dem Gebiet mit dem Hang-Quellmoor erklärte Schneemann, für größere Teile der als Schutzgebiet beantragten Flächen sei bereits heute der Status eines Naturschutzgebietes gegeben: Rund 14 Hektar Buchen-Eichen-Altholzbestände seien als Gebiet für die Wildnisentwicklung gewidmet worden. Der Pressesprecher: „Weiterhin unterliegen wertvolle Flächen im Bereich des Ifanger Bachtals bereits aktuell dem gesetzlichen Biotopschutz.“
Auf Vorschlag der Höheren Naturschutzbehörde bei der Bezirksregierung Köln habe das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima kürzlich das fragliche Gebiet kartiert. „Bereiche, die gemäß aktueller Kartierung als gesetzlich geschützte Biotope einzuordnen sind, zum Beispiel auch potenziell vorkommende Hangquellmoor-Standorte oder Feuchtheiden, werden auf dieser Grundlage kurzfristig in den gesetzlichen Biotopschutz einbezogen werden.“
In diesen gesetzlich geschützten Biotopen sei alles verboten, das diese Biotope zerstören oder beeinträchtigen könne. Zur Gefährdung durch Windkraft stellte Schneemann aber fest, dass auch ein Landschaftsplan oder eine hilfsweise Verordnung die Ziele der Raumordnung grundsätzlich zu beachten hätten. Naturschutzfachliche Festsetzungen wären nur insoweit möglich, wie sie der Umsetzung des Regionalplans nicht entgegenstünden. Der Regionalrat Köln habe in der Nutscheid von dem ihm eingeräumten Spielraum Gebrauch gemacht, Windenergieflächen auch in geschützten Gebieten festzusetzen.
