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Einsatzkonzepte angepasstWie Feuerwehr und Rettungsdienst mit der Brückensperrung umgehen

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Feuerwehr und Rettungswagen haben auf der Fähre Vorrang.

Feuerwehr und Rettungswagen haben auf der Fähre Vorrang.

Auch der Rettungsdienst muss seine Fahrten aufgrund der Nordbrücken-Sperrung anpassen. Auf Fähren über den Rhein hat er Priorität.

Ein Rettungswagen bahnt sich seinen Weg an der Schlange am Mondorfer Fährufer vorbei, muss an der Rampe kurz warten, weil das Schiff gerade unterwegs ist. Das legt an, lässt die Autos herunter, der Rettungswagen fährt mit blinkenden Blaulicht vor. Mit Vollgas geht es auf der anderen Seite weiter. „Das erleben wir mittlerweile fast täglich. Die Leitstelle ruft uns auf dem Bordtelefon an, kurze Zeit steht das Einsatzfahrzeug da schon“, sagt Ansgar Stüben, Fährführer auf der Strecke zwischen Mondorf und Graurheindorf.

Mit der Sperrung der Nordbrücke kommen auch Rettungswagen und Notarztfahrzeuge deutlich schwieriger über den Rhein. Die Leitstelle hat ihre Einsatzkonzepte angepasst, doch nicht selten nutzen auf Rettungsfahrzeuge auf Einsatzfahrt die Fähre.

Sonderrechte für Rettungdienst, Feuerwehr und Polizei auf Fähren

„Das hatten wir vor der Sperrung schon, das Bornheimer Notarztfahrzeug kam mal, wenn es nach Niederkassel musste. Aber seit der Sperrung haben wir hier deutlich öfter Rettungswagen mit und ohne Patient, das Ordnungsamt oder die Polizei – auch mit Sonderrechten“, schildert er. Die Kassierer ließen die übrigen Autos eine Gasse bilden, das Einsatzfahrzeug fahre dann in der Mitte vor, um als erstes wieder von der Fähre zu kommen. „Ich habe aber auch schon mal einen einzelnen Rettungswagen mitgenommen“, sagt Stüben.

„Wir beobachten die Auswirkungen der Sperrung engmaschig und stehen dazu in engem Austausch mit dem Träger des Rettungsdienstes der Bundesstadt Bonn“, betont Rita Lorenz, Sprecherin des Rhein-Sieg-Kreises. Sowohl im Rettungsdienst als auch im Krankentransport verlängerten sich die Fahrzeiten. „Vor allem tagsüber kommt es zu Staus auf den verbliebenen Brücken oder zu Wartezeiten an den Fähren “, sagt Lorenz. Bei Alarmfahrten hielten sich die Einschränkungen in Grenzen, bei Fahrten ohne Blaulicht müssten sich Rettungs- und Krankenwagen in den Verkehr einreihen.

Die Hilfsfrist – innerhalb von acht Minuten muss ein Einsatzfahrzeug am Notfallort eintreffen – werde nicht eingeschränkt. „Die Zuordnung der Rettungswachen erfolgte im Rettungsdienstbedarfsplan, wobei die Trennung des Kreises durch den Rhein bereits berücksichtigt wurde. Die Brückensperrung sollte laut Plan keine primären Auswirkungen auf die Erreichbarkeiten haben“, sagt Lorenz. Jedoch würden immer wieder auch Rettungswagen aus Bonn in den Rhein-Sieg-Kreis geschickt. „In Einzelfällen kann es nun zu Situationen kommen, in denen die Hilfsfrist nicht eingehalten werden kann.“

Spezialisierte Behandlungen teilweise nur in Kliniken auf linker Rheinseite möglich

Patientinnen und Patienten, die zur linksrheinischen Bonner Universitätsklinik transportiert werden müssten, würden je nach Verkehrslage über die verbliebenen Rheinquerungen gebracht. In vielen Fällen werde dabei die Südbrücke genutzt. „Gleichzeitig werden Krankenhäuser auf der rechten Rheinseite häufiger berücksichtigt, sofern Kapazitäten vorhanden sind und das Krankheits- oder Verletzungsbild dies zulässt. Allerdings sind bestimmte spezialisierte Behandlungen weiterhin nur in Kliniken auf der linken Rheinseite möglich“, sagt Lorenz.

Rettungshubschrauber aufgrund der Brückensperrung verstärkt zu nutzen, sei derzeit nicht vorgesehen. „Die medizinischen Kriterien für einen Hubschraubereinsatz haben sich nicht geändert. Entscheidend bleibt, ob ein Zeitvorteil zu erwarten ist und die Erkrankung oder Verletzung einen luftgebundenen Transport sinnvoll erscheinen lässt.“ Zudem müsse die Verfügbarkeit eines Hubschraubers ebenso geprüft werden wie die Wetterbedingungen.

Eine verstärkte Nutzung von Rettungshubschraubern ist bisher nicht vorgesehen. (Archivbild)

Eine verstärkte Nutzung von Rettungshubschraubern ist bisher nicht vorgesehen. (Archivbild)

Feuerwehrfahrzeuge hingegen seien von der Sperrung weniger betroffen, sagt Kreissprecherin Rita Lorenz. Die Alarm- und Ausrückeordnung (AAO), die festlegt, welches Feuerwehrfahrzeug bei welchem Einsatz von welchem Standort ausrückt, müsse deswegen nicht angepasst werden. Jedoch gebe es Einheiten, die kreisweit eingesetzt würden und dafür den Rhein überqueren müssten, etwa die Mitarbeitenden des Kreisfeuerwehrhauses in Siegburg, die bei Bränden zusätzliche Atemschutzgeräte brächten oder für die Wartung und Reparatur von Ausrüstung unterwegs seien. „Auch für die Aus- und Fortbildung der Freiwilligen Feuerwehren müssen regelmäßig Einsatzkräfte die Rheinseite wechseln“, sagt Lorenz.

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Auch die Siegburger Feuerwehr muss umdenken: nicht aber wegen der Nordbrücke, sondern wegen des zum Teil gesperrten Kreuzes Bonn/Siegburg. Werden Fahrzeuge von Feuerwehr und Rettungsdienst auf die A3 Richtung Frankfurt gerufen, fahren sie an der Anschlussstelle Lohmar oder dem Rastplatz Siegburg-West auf. Für den Rückweg fahren sie auf die A560. Diese Abfahrt ist nun jedoch gesperrt.

Werde während der langen Rückfahrt ein weiterer Einsatz nötig, werde der Tagesdienst dorthin gerufen. „Nachts kommen die ehrenamtlichen Kollegen“, sagt Winterscheidt. Auch für Verletzte auf diesem Autobahnabschnitt dauere der Transport nun länger. „Das Rettungsdienstpersonal entscheidet eigenständig nach Verletzungsmuster, in welches Krankenhaus die Patienten transportiert werden. Es heißt nicht automatisch, dass alle Patienten nach Siegburg transportiert werden müssen. Die Abwägung eines Rettungshubschraubers zum schnelleren Transport darf auch nicht außer Acht gelassen werden.“