Prozess25-Jähriger wegen Angriff auf schwangere Lebensgefährtin am Osterwochenende verurteilt

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Ein Verwaltungsbau aus den 70er Jahren.

Amtsgericht Siegburg, Symbolfoto

Handgreiflich endete die Beziehung eines Paares aus Sankt Augustin. Vor dem Siegburger Schöffengericht musste sich der junge Mann jetzt verantworten.

In den knapp acht Monaten ihrer Beziehung hatten die beiden viel gestritten, wie sie einräumten. Angeblich hatten sie das aber auch immer wieder geklärt. Doch nun standen der 25-Jährige und seine Ex-Freundin sich vor dem Schöffengericht in Siegburg gegenüber. 

Die Anklage warf dem jungen Mann vor, die inzwischen 37-Jährige am Ostersonntag im vergangenen Jahr angegriffen und verletzt zu haben. Erschwerend kam hinzu, dass die Freundin damals von ihm schwanger war. „Versuchter Schwangerschaftsabbruch“ stand daher auch noch auf der Liste der Anklagepunkte.

Das ganze Osterwochenende stand unter keinem guten Stern, wie der junge Mann vor Gericht aussagte. Kurz zuvor war er entlassen worden; dann hatte er wieder eine Woche gearbeitet. „Stress“ hatte er mit der eigenen Mutter; die Mutter der Freundin hatte, so sein Eindruck, „was gegen die Beziehung“.

Polizei holte ihn aus der Wohnung in Sankt Augustin

Reichlich Alkohol war auf seiten des Angeklagten an Ostersonntag im Spiel, als die Situation schließlich eskalierte: Nach einem Streit in der gemeinsam genutzten Wohnung in Sankt Augustin-Menden hatte die Freundin die Polizei geholt und ihn hinauswerfen lassen. Wenig später – inzwischen habe er noch mal Bier und Jägermeister getrunken, sagte er – klingelte er an der Wohnungstür der Mutter seiner Freundin.

Er habe die Mutter geschubst, räumte der Angeklagte an; daraufhin sei diese gestürzt. Auch, dass er die Freundin, die inzwischen ebenfalls im Flur stand, in den „Schwitzkasten“ nahm, leugnete der junge Mann nicht. „Damit sie sich beruhigt“, erklärte er als Grund der staunenden Richterin Dr. Alexandra Pohl.

Die Schläge in den Bauch der Schwangeren aber stritt der Mann, der inzwischen in Rheinland-Pfalz lebt und wieder eine Arbeitsstelle hat, entschieden ab. „Wir wollten das Kind“, hatte er auch seine Haltung zur Schwangerschaft erklärt. 

Ich bin froh, dass die Kleine am Leben ist
Nebenklägerin, Opfer der Attacke

„Ich bin froh, dass die Kleine am Leben ist“, erklärte hingegen das Opfer der Attacke. Mit Beistand war sie zur Verhandlung gekommen, bei der Schilderung des damals Erlebten brach sie in Tränen aus. Sie habe keine Luft bekommen und versucht, das ungeborene Kind zu schützen. „Er wollte mich erwürgen“, habe sie mehrfach in den Bauch geboxt.

37-Jährige lebt sie mit ihrer kleinen Tochter in einer Mutter-Kind-Einrichtung

Zur Entbindung im November nahm die Freundin den Angeklagten mit ins Krankenhaus, hatte zuvor ein Annäherungsverbot selbst aufheben lassen. Inzwischen aber lebt sie mit ihrer kleinen Tochter in einer Mutter-Kind-Einrichtung und hat, so die Anwältin der Nebenklage, „den einen Wunsch, nie wieder Kontakt zu haben.“

Am Ende der fünfstündigen Verhandlung stand ein Urteil des Schöffengerichts: Verhängt wurde eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen á 40 Euro, außerdem eine Haftstrafe von vier Monaten und zwei Wochen, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Über die Höhe eines Schmerzensgeldes an die Mutter des Opfers – auch sie trat als Nebenklägerin auf – muss in einem Zivilverfahren entschieden werden. 

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