„Angst vor der Pleite“Zwei Selbstständige wegen Betrug bei Corona-Hilfen vor Gericht

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Der Eingang zum Amtsgericht Siegburg 

Siegburg – Wegen Corona-Betrugs standen ein Umzugshelfer und eine Prostituierte vor dem Amtsgericht. Der Mann hatte im Januar des vergangenen Jahres gerade ein eigenes Unternehmen gegründet, dann kam der Lockdown. Aus „Angst vor der Pleite“ habe er Corona-Soforthilfe beantragt.

Weil er negative Folgen befürchtete, wies er die zu Unrecht bezogenen 9000 Euro nach einem Anruf seiner Bank umgehend zurück, sagte der Angeklagte vor dem Amtsgericht. „Mein Berater sagte mir, dass mir das Geld nicht zusteht“, so der 25-Jährige.

Gericht verhängt Geldbuße von 1500 Euro

Sein Gewerbe hatte er erst im Januar angemeldet, Anspruch auf die Überbrückungshilfe haben nur Kleinstbetriebe und Solo-Selbstständige, die schon 2019 Umsätze erwirtschafteten. Zudem war der verheiratete Mann noch bis April 2020 als Angestellter für ein großes Umzugsunternehmen tätig.

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Weil die 9000 Euro schnell zurückgeflossen waren, wurde das Verfahren eingestellt gegen eine Geldbuße von 1500 Euro, zahlbar an die Landeskasse. Der Existenzgründer sei durch diese Lösung nicht vorbestraft, erläuterte Richter Herbert Prümper. Ein Eintrag ins Strafregister hätte ihn seine Selbstständigkeit kosten können.

Angeklagte konnte Tätigkeit als Sex-Arbeiterin nachweisen

Corona-Hilfe hatte auch eine Prostituierte beantragt. Die 30-Jährige aus Hennef soll nach Ansicht der Staatsanwaltschaft bereits seit 2016 das Gewerbe nicht mehr ausgeübt haben. Die Angeklagte konnte jedoch in der Hauptverhandlung durch Bescheinigungen der Stadt Köln nachweisen, dass sie vor dem Corona-Lockdown tatsächlich als registrierte „Sexarbeiterin“ tätig war und sogar Steuern bezahlte.

Richter Herbert Prümper sprach sie frei. Die im Frühjahr 2020 beantragten 9000 Euro hatte die Solo-Selbstständige übrigens nie erhalten: Wegen eines Zahlendrehers in ihren Bankdaten war das Geld wieder zurück geflossen.

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