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Kommentar

Gewaltopfer Frau
„Wer Angst hat, muss nicht ohnmächtig bleiben“

Ein Kommentar von
2 min
Feuerwehrleute bei einem nächtlichen Brand

Nur durch Zufall wurde der Brand entdeckt, bevor die Flammen aus der Garage auf das Wohnhaus überschlugen. Dort schliefen eine junge Frau und ihr Kind. (Archivfoto)

Vieles hat sich getan beim Thema Gewalt gegen Frauen, doch die Justiz gerät oft an Grenzen. Ein Kommentar.

Häusliche Gewalt gab es scheinbar vor zwanzig Jahren noch nicht – zumindest nicht in den Statistiken der Polizei. Verbale und tätliche Übergriffe im heimischen Wohn- oder Schlafzimmer wurden unter den allgemeinen Begriffen Bedrohung, Beleidigung und Körperverletzung eingeordnet, waren im öffentlichen Bewusstsein kaum präsent. Seitdem hat sich viel geändert, nicht nur in der Polizeistatistik.

Die Opfer – es sind überwiegend, wenn auch nicht nur Frauen – haben die Möglichkeit, den Täter oder die Täterin aus der gemeinsamen Wohnung werfen zu lassen und ein Annäherungsverbot nach dem Gewaltschutzparagrafen zu erwirken. Darauf weisen auch Ermittler die Betroffenen ausdrücklich hin.

Viele erschreckende Fälle vor dem Amtsgericht Siegburg

Vor allem Frauenschutzorganisationen haben das Thema publik gemacht, in die Schulen getragen. Orangefarbene Bänke setzen in der ganzen Region, in ganz Deutschland ein Zeichen gegen Gewalt.

Die Nachstellung, neudeutsch Stalking, wurde unter Strafe gestellt. Die vielen erschreckenden Fälle auch vor dem Amtsgericht Siegburg, über die wir immer wieder berichten, zeigen: Wer Angst hat, muss nicht ohnmächtig bleiben. Doch gerät die Justiz häufig an ihre Grenzen.

Wenn der Täter im Dunklen bleibt, wie bei den nächtlichen Brandstiftungen in Troisdorf, kann niemand zur Verantwortung gezogen werden. Die junge Frau, die dort mit ihrem Kind allein wohnt, wird weiterhin mit ihrer Angst leben müssen. Da klingt der Rat an die Geschädigte, sich doch professionelle, psychologische Hilfe zu holen, wie ein Hohn.

Der Angeklagte, dem die Tat nicht nachgewiesen werden konnte, bleibt indes im Visier der Ermittler. Der Mann, dessen Liebe verschmäht wurde, soll gegenüber seiner Ex-Freundin bekundet haben, seine Emotionen nicht im Griff zu haben. Gegen ihn läuft noch ein Verfahren wegen Nachstellung.