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„Überzeugt, dass Sie es waren“Jugendamtsmitarbeiter nach Bränden bei Troisdorfer Ex freigesprochen

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Eine brennende Gartenhütte im Garten eines Einfamilienhauses

Der zweite Brand in der Marienburgstraße innerhalb von zwei Tagen: Der Angeklagte, ein Jugendamtsmitarbeiter, wurde aus Mangel an Beweisen freigesprochen. (Archivbild)

Zweimal brannte es an der Adresse einer jungen Frau, jetzt stand der Ex-Freund vor Gericht. Warum der Prozess mit einem Freispruch endete.   

„Wir sind überzeugt, dass Sie es waren.“ Nur selten findet der erfahrene Vorsitzende Richter Ulrich Wilbrand nach einem Freispruch so deutliche Worte. Nach dreistündiger Verhandlung mit acht Zeugen sprach das Schöffengericht gegen den wegen zweifacher Brandstiftung angeklagten 43-Jährigen kein Urteil. Man habe lediglich „Anhaltspunkte“, doch die Beweise reichten nicht aus, sagte der Richter. Der Beschuldigte schwieg bis zuletzt.

Die Geschädigte, seine Ex-Freundin, hatte bei ihrer von Sachlichkeit geprägten Aussage sichtlich um Fassung gerungen. Beim ersten Brand im Juni 2025, als die Garage an ihrem Haus schon lichterloh in Flammen stand, war sie erst von der Polizei wach geklingelt worden. Sie brachte sich und ihre zweijährige Tochter in Sicherheit, zog danach zu ihren Eltern.

Beide Brände in Troisdorf wurden zufällig entdeckt, von einer Polizeistreife und einem Nachbarn

Nur zwei Nächte später stand die Hütte in ihrem Garten in Flammen, die auf den hohen Baum an der Grenze zum Nachbargrundstück übersprangen.  Beide Brände wurden durch Zufall entdeckt, der erste von einer Polizeistreife und einem Anwohner, der zweite vom selben Nachbarn, der wieder durch das Knistern erwachte.

Ein technischer Defekt wurde als Ursache ausgeschlossen, schnell fiel der Verdacht auf den Ex-Freund. Der Jugendamtsmitarbeiter und die Sozialarbeiterin hatten sich Ende 2022 bei der Arbeit kennengelernt, sie waren zunächst befreundet, wurden dann ein Paar. Da war sie schon schwanger - durch eine anonyme Samenspende.

Man zog im Winter 2023 zusammen, sie trennte sich rund ein Jahr später. Er hätte mehr für sie empfunden, sei sehr vereinnahmend gewesen, schilderte die 37-Jährige „Ich hatte keine Luft mehr zum Atmen.“ Man blieb lose freundschaftlich verbunden, er hatte zu ihrer Tochter eine Beziehung aufgebaut, reparierte ihr Auto.

Doch als er sich in ihr Leben einmischte, sie kontrollierte, mit Nachrichten und Anrufen bombardierte, ihr Geschenke schickte und abends mehrfach auf ihrer Terrasse stand, erwirkte sie nach dem Gewaltschutzgesetz ein Näherungsverbot. Dann blockierte sie nach Ostern 2025 seine beiden Handynummern und hörte nichts mehr von ihm.

Sie lernte Anfang Juni einen anderen Mann kennen, sie saßen plaudernd abends auf der Terrasse. Wenige Tage später brannte ihre Garage, dann das Gartenhaus. Der Ex-Freund tauchte danach nachts am Haus ihrer Eltern auf, gefilmt von Überwachungskameras. Auch am Brandort wurde er gesehen. Zehn Tage nach dem Feuer stoppte eine Polizeistreife den Sankt Augustiner gegen 1.45 Uhr auf seinem E-Scooter.

Er habe freiwillig seine Taschen geleert, darin ein Feuerzeug, Zigaretten, eine Kombizange, Papier, kein Handy, sagte die Polizistin im Zeugenstand. Eine Durchsuchung sei nicht möglich gewesen, da kein männlicher Kollege vor Ort war, sie habe den Verdächtigen nicht festnehmen dürfen. Seine Begründung, er habe gehört, dass es bei seiner Freundin, nein, seiner Ex-Freundin gebrannt habe und er schauen wollte, was passiert ist, fand die Polizistin „merkwürdig“.

Ermittler durchsuchten die Wohnung des Sankt Augustiners erst fünf Wochen später

Die Wohnung des Mannes wurde erst fünf Wochen nach dem Brand durchsucht, man habe ihn zuvor nicht angetroffen, sagte ein Ermittler im Zeugenstand. Ebenfalls ergebnislos blieb die Funkzellenauswertung. Kleidung wurde nicht mitgenommen, bemängelte die Rechtsanwältin der Geschädigten. Ihre Mandantin sei immer noch voller Angst.

Erst im Dezember 2025 kehrte die Mutter mit ihrem Kind in ihr Haus zurück. Sie habe einen Teil der Versicherungssumme in Überwachungstechnik und einen Sicherheitsdienst gesteckt, sagte die 37-Jährige, und die Schlösser austauschen lassen. „Ich versuche langsam wieder anzukommen.“ Der neue Freund gebe ihr Kraft.  

Dass der Brandort wie ein Trümmerfeld aussah, dass die Front ihres Autos geschmolzen war, dass sie alsbald wieder arbeiten musste, um die Raten für ihr Haus zu bezahlen, das klang nur am Rande der Hauptverhandlung an.

Die Feuerwehr steht vor einem Einfamilienhaus, die Garage brennt.

Der erste Brand am 11. Juni: Die Feuerwehr verhinderte das Übergreifen der Flammen von der Garage aufs Wohnhaus. (Archivbild)

Aus Sicht des Pflichtverteidigers Michael Geilen war der Freispruch schon vor Prozessbeginn abzusehen, „es hätte aufgrund der fehlenden Beweise gar nicht zu einer Hauptverhandlung kommen dürfen“, monierte der Rechtsanwalt. Dieses Verfahren habe nicht nur die Geschädigte, sondern auch seinen Mandanten schwer belastet.

Der steht eventuell demnächst erneut vor Gericht. Das vorläufig eingestellte Verfahren wegen Nachstellung (Stalking) werde nun wieder aufgenommen, kündigte die Staatsanwältin an. Eine Verurteilung könnte sich auf seine berufliche Tätigkeit auswirken: Jede Strafe über der Grenze von 90 Tagessätzen wird im polizeilichen Führungszeugnis vermerkt.