Gericht in SiegburgShishabar-Betreiber in Troisdorf erschleichen Corona-Sorforthilfe

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Antrag auf Gewährung der Corona-Soforthilfe (Symbolbild)

Siegburg/Troisdorf – Ein paar Kreuzchen – und schon fließen Tausende Euro aufs Konto. Von der Goldgräberstimmung, die die Corona-Soforthilfe auslöste, ließen sich zwei Shishabar-Betreiber anstecken. Dass sie 25.000 Euro vom Staat aufgrund falscher Angaben kassierten, brachte die Brüder jetzt wegen Subventionsbetrugs vors Siegburger Schöffengericht.

Treibende Kraft war wohl der Jüngere, ein 37-Jähriger mit Fachabitur und Bürokaufmannlehre, der als Midi-Jobber den Papierkram für den Älteren erledigt. Er setzte im April 2020 gleich mehrere falsche Kreuzchen auf dem Online-Antrag. Sein 39-jähriger Bruder betreibt die Bar in Troisdorf im Nebenerwerb, verdient seine Brötchen als Lagerist in Früh- und Spätschicht.

Shishabar in Troisdorf macht seit Jahren Verluste

Der Gastronomiebetrieb fuhr außerdem seit Jahren Verluste ein, die Soforthilfe stand nur gesunden Betrieben zu. Und die Zahl der Mitarbeiter passte nicht: Erst ab elf Vollzeitstellen gab es einen Anspruch auf 25.000 Euro, in Troisdorf waren die meisten geringfügig Beschäftigte.

Schwer wog für die Anklagebehörde zudem, dass der jüngere Angeklagte 15.000 Euro für sich abzwackte und diesen Geldfluss durch mehrere Überweisungen von Konto zu Konto zu verschleiern versuchte.

Bank überprüfte Zahlung

Die letzte Transaktion, Empfänger war eine Firma, flog auf: Die Bank überprüfte die Zahlung nach dem Geldwäschegesetz und blockierte die Summe.

Er habe sich an dieser Firma beteiligen wollen, sagte der 37-Jährige, der zu diesem Zeitpunkt Arbeitslosengeld I bezog. Warum er die erste Überweisung vom Geschäftskonto des Bruders auf sein eigenes Tagesgeldkonto mit dem Zweck „Rücküberweisung Corona-Soforthilfe“ benannte, diese Frage beantwortete er nicht. Das Gericht vermutete, dass er den ahnungslosen Bruder, der ihm offenbar blind vertraute, täuschen wollte. Nein, sie seien offen miteinander, betonten die beiden, die unverheiratet sind und zusammenwohnen – mit ihrer Mutter in einer Eigentumswohnung.

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Das Gericht stellte das Verfahren gegen den 39-Jährigen ein gegen eine Geldbuße von 1000 Euro, zahlbar an die Landeskasse. Der Jüngere wurde erstens dazu verurteilt, die 25.000 Euro zurückzuzahlen, zweitens muss er eine Geldstrafe von 2700 Euro tragen. Die Anzahl der Tagessätze, 180 à 15 Euro, dürften sein berufliches Ziel, sich selbstständig zu machen, vereiteln. Ab 91 Tagessätzen landet eine Vorstrafe im polizeilichen Führungszeugnis.

Nicht geahndet wurde ein zweiter Online-Antrag vom selben Tag ebenfalls über 25.000 Euro, derselbe Name, dieselbe Straße und Postleitzahl, aber ein anderer Ort (in Rheinland-Pfalz). Das sei ein Versehen gewesen, beteuerte der Angeklagte, ein zweiter Versuch, weil keine Bestätigung angekommen sei. Geld floss nicht.

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